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Gesellschaft

1 = Griechen, 2 = Armenier, 3 = Juden

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In der Türkei wird religiösen Minderheiten seit Jahren eine Ziffer zugeordnet. Demnach erhalten Griechen die Ziffer 1, Armenier die 2 und Juden die 3. Das berichtet eine in der Türkei erscheinende armenische Zeitung. (Foto: reuters)

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1 = Griechen, 2 = Armenier, 3 = Juden
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Ein amtlicher Schriftverkehr des Bildungsministeriums enthüllte, dass nichtmuslimische Minderheiten in der Türkei nach ihren religiösen Überzeugungen unterteilt werden und eine Ziffer zugeordnet bekommen. Dieses Verfahren geht laut einem Bericht von „Agos daily” (eine armenische Zeitung, die in der Türkei veröffentlicht wird) zurück bis in die Anfangsjahre der Republik.

Dem Bericht zufolge wird seit dem Vertrag von Lausanne aus dem Jahre 1923 Armeniern, Griechen und Juden eine Code-Ziffer in den verschiedenen staatlichen Institutionen zugeordnet. Der Vertrag von Lausanne sah einen Bevölkerungsaustausch, dessen Ziel es war, die durch christlich-nationale Minderheiten ausgelösten Spannungen zu vermindern. So sollte der Frieden auf Basis klarer definierter Nationalitätengrenzen gesichert werden.

Die geheime Kategorisierung durch den Staat wird normalerweise in Volkszählungsbüros aufbewahrt und wird nur enthüllt, wenn es eine offizielle Anfrage einer anderen staatlichen Behörde gibt. Diesem religiösen Codierungssystem zufolge, das bisher in dieser Form öffentlich nicht bekannt war, erhalten Griechen die Ziffer 1, Armenier die 2 und Juden die 3.

Bildungsministerium bestätigt Praxis

Dieses System der geheimen Kategorisierung kam zu Tage, als ein Elternteil in einem armenischen Kindergarten nach einem Dokument fragte, das belegen sollte, dass es kein legales Hindernis für die Anmeldung ihres Kindes in dem Kindergarten gäbe. Als sich die Abteilung des Doktorats in Şişli bei dem Volkszählungsbüro über den Hintergrund der Familie erkundigte, wurde festgestellt, dass religiöse Minderheiten eine spezifische Code-Ziffer erhalten.

Die Familie wartet derzeit auf eine Antwort vom Bildungsministerium auf eine Bestätigung, dass sie armenische Wurzeln hat. Die Verwirrung aus dem System rührte daher, da die Mutter, die eine Christin ist, bei ihrer Geburt fälschlicherweise als Muslimin registriert wurde, später jedoch zu der Religion ihrer Familie konvertierte.

In der Türkei gibt es Minderheitenschulen, auf die nur die entsprechende Minderheit gehen darf. Als Beweis für die Zugehörigkeit gilt die ethnische Abstammung der Eltern. Das Bildungsministerium erklärte, dass das Codierungssystem wohl aus diesem Zwecke eingeführt wurde.

Einige Akademiker zweifelten die Behauptung der Zeitung, dass das System bis 1923 zurückreiche, an. Es könne auch zu einer späteren Zeit eingeführt worden sein. Ob es eine staatliche Politik oder nur eine praktische Verfahrensweise ist, sei ebenso unklar. Der Hintergrund des Systems müsse aber umgehend geklärt werden, damit ein Missbrauch dieser Daten in der Vergangenheit und auch in Zukunft ausgeschlossen werden könne.