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Politik

147. Tag des Hungerstreiks: Menschenrechtsgericht weist Eilantrag für Gülmen und Özakça ab

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Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof lehnte es am Mittwoch ab, auf ihr Ersuchen hin die Regierung in Ankara in einer Eilentscheidung zur Freilassung aufzufordern.

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Zwei vor 147 Tagen in den Hungerstreik getretene türkische Akademiker bleiben weiter in Untersuchungshaft. Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof lehnte es am Mittwoch ab, auf ihr Ersuchen hin die Regierung in Ankara in einer Eilentscheidung zur Freilassung aufzufordern. Begründet wurde das damit, dass die beiden nach Auskunft der Regierung am 28. Juli aus dem Gefängnis in ein Krankenhaus in Ankara verlegt wurden. Der Aufenthalt dort stelle kein unmittelbares Risiko da, Schaden an Leib und Leben zu nehmen.

Die Universitätsdozentin Nuriye Gülmen und der Grundschullehrer Semih Özakça waren am 9. März aus Protest gegen ihre Entlassungen aus dem Staatsdienst in den Hungerstreik getreten. Zuerst demonstrierten sie vor dem Menschenrechtsdenkmal in Ankara. Ende Mai wurden sie verhaftet, weil sie Mitglieder in einer Terrororganisation seien.

Gülmen und Özakça nehmen nur Wasser, Zucker, Salz und Vitamin B

Gülmen und Özakça nehmen nur Wasser, Zucker, Salz und Vitamin B zu sich und hatten angekündigt, die Aktion fortzusetzen, bis sie ihre Arbeit zurückerhalten. Ihr Gesundheitszustand ist kritisch.

Aus dem Straßburger Beschluss geht hervor, dass der Gerichtshof seit Eingang der Eilanträge Ende Juni mehrere medizinische Untersuchungen der beiden in Kliniken in Ankara durchgesetzt hat. Demnach ist ihr Zustand inzwischen lebensbedrohlich. Die Richter fordern die türkische Regierung auf, Gülmen und Özakça alle notwendige Unterstützung zur Verfügung zu stellen und ihnen Zugang zu Ärzten ihrer Wahl zu ermöglichen. Die Akademiker bittet das Gericht, ihren Hungerstreik zu beenden. Ihre Beschwerden würden mit hoher Priorität bearbeitet. (Beschwerde-Nr. 45940/17 und 46171/17)

 

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