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Bildung & Forschung

Achtung: Hohe Geldstrafen für Schulschwänzer im Urlaub

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Auch dieses Jahr sollten Eltern darauf achten, rechtzeitig aus dem Urlaub zurückzukommen. Denn für schulpflichtige Kinder drohen bei Nicht-Erscheinen hohe Geldstrafen. Sondergenehmigungen sind allerdings möglich.

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Den Beginn der Schule nehmen einige Eltern nicht so ernst und überziehen den Urlaub gerne mal zwei bis drei Tage. Meistens ist ein günstigerer Flug der Grund oder der große Anreiseverkehr mit langen Staus möchte umgangen werden. Doch das kann – anders als oft angenommen – nach hinten losgehen.

Anders als diese Eltern nehmen es die Bundesländer mit dem Bildungsauftrag sehr genau. Auch wenn es keine offiziellen Statistiken darüber gibt, beobachtet der Deutsche Lehrerverband seit Jahren den Trend zum Kurzzeitschwänzen. Am häufigsten in den Sommerferien, zu Weihnachten und zu Ostern. Kurzzeitschwänzern drohen rund um die Ferienzeit herum seit ein paar Jahren hohe Geldstrafen. Betroffen sind nicht nur die schulpflichtigen Kinder, sondern auch beide Elternteile.

Strafen von bis zu 2000 Euro drohen

Zum Thema äußerte sich jetzt wieder das Bayerische Staatsministerium für Bildung. SchülerInnen und Eltern, die aus den Sommerferien später zurückkommen, drohen Strafen von bis zu 2.000 Euro. Während den Schulschwänzern normalerweise ein Bußgeld von maximal 20 Euro pro Fehltag droht, liegt der Satz vor und nach den Ferien deutlich höher. Je nach Bundesland variiert die Strafe. In Hessen beispielsweise ahnden Schulämter das Schwänzen mit 100 Euro, ab sechs Fehltagen mit 150 Euro. In Nordrhein-Westfalen kann das Kurzzeitschwänzen bis zu 1000 Euro kosten. Berlin verlangt sogar über 2000 Euro. Ob und in welcher Höhe das Schulamt ein Bußgeld verhängt, wird immer im Einzelfall entschieden.

Sonderurlaub ist möglich

Ausnahmefälle gibt es natürlich immer. Der Beerdigung der Großmutter oder der Hochzeit eines engen Verwandten beizuwohnen, wird die Schule kaum verbieten. Einen gesetzlichen Anspruch auf Unterrichtsbefreiung gibt es aber nicht. Grundsätzlich entscheidet die Schule darüber, ob einer Befreiung stattgegeben wird. Günstigere Reiseangebote oder bereits gebuchte Flüge sind vom Sonderurlaub ausgeschlossen. In manche Schulen werden entsprechende Antragsformulare online zum Download angeboten.

Falls aber keine schriftliche Befreiung vorliegt, kann das teuer enden: Der Familie Güçlü aus Krumbach in Bayern wurde trotz zweitägiger mündlicher Befreiung vom Schulleiter selbst, eine Geldstrafe von 600 Euro verhängt – 100 Euro pro Tag, pro Kind und pro Elternteil. Auch eine Bearbeitungsgebühr von 84 Euro musste die Güçlüs bezahlen. Der Vater der Familie bereut sein Verhalten und rät anderen Eltern, die keine Strafe bezahlen möchten und auf die Ausbildung ihrer Kinder Wert legen, rechtzeitig aus dem Urlaub zurückzukehren. Auch riet er in Notfällen, die Genehmigung schriftlich zu verlangen, um gerade solche Missverständnisse zu vermeiden.

Polizisten auf Streife

An Flughäfen, Bahnhöfen und Zöllen sind in diesen Wochen vermehrt Polizeibeamten auf Streife und auf diese Thematik sensibilisiert. Im Falle einer Kontrolle ist eine Genehmigung vorzuweisen. Andernfalls wird die Schule informiert, rückwirkende Geldstrafen sind dann nicht mehr auszuschließen.

Schüler müssen lügen

Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, hält es für sehr bedenklich, wenn Eltern ihre Kinder zum Lügen anstiften. Schüler kommen häufig in eine missliche Lage. Es falle ihnen schwer, sich vor der Klasse und dem Lehrer nicht erwischen zu lassen. Sie müssten vorgaukeln, sie wären krank gewesen, obwohl sie lieber von ihren Urlaubserlebnissen erzählen möchten. „Eltern sollten sich überlegen, was sie ihren Kindern eigentlich antun“, so Kraus.