Connect with us

Politik

AfD: „Jetzt zählt jede Wählerstimme“

Spread the love

Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Damit ist der Weg offen für kleinere Parteien. (Foto: reuters)

Published

on

Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Damit ist der Weg offen für kleinere Parteien.
Spread the love

Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Damit gibt es bei der Europawahl im kommenden Mai keine Sperrklausel, die den Einzug kleiner Parteien ins Parlament verhindert. Die Drei-Prozent-Regelung verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. Drei der acht Richter stimmten gegen die Entscheidung.

Bei Europawahlen kann jeder Mitgliedstaat die Details des Wahlrechts selbst regeln. Die Karlsruher Entscheidung hat keine absehbaren Auswirkungen auf das Wahlrecht bei Bundestags- und Landtagswahlen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde im Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Bundestag im vergangenen Jahr eine Drei-Prozent-Klausel. Hiergegen klagten 19 Gruppierungen – von der Piratenpartei über die Freien Wähler bis zur rechtsextremen NPD.

Das Wahlrecht unterliege einer strengen Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht, sagte Voßkuhle. Gerade bei der Wahlgesetzgebung bestehe die Gefahr, „dass die jeweilige Parlamentsmehrheit sich statt von gemeinwohlbezogenen Erwägungen vom Ziel des eigenen Machterhalts leiten lässt“.

EU-Kommission regiert auch ohne Parlament

Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich denselben Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben, sagte Voßkuhle. „Alle Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben.“ Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien erfordere zudem, dass jeder Partei gleiche Chancen bei der Verteilung der Sitze eingeräumt werden. Ausnahmen seien nur durch gewichtige Gründe zu rechtfertigen.

Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob die Sperrklausel nötig ist, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu erhalten. „Das ist nach Auffassung des Senats nicht der Fall“, sagte Voßkuhle. Dies könne sich allerdings in der Zukunft ändern – etwa, wenn das Europäische Parlament ähnlich wie der Bundestag eine stabile Mehrheit für die Wahl und Unterstützung einer Regierung brauche. Zwar werde eine solche Entwicklung des Europäischen Parlaments angestrebt. „Die Entwicklungen stecken aber hier noch in den Anfängen.“

Das Europäische Parlament hat derzeit 766 Mitglieder. Sie werden alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten der 28 EU-Mitgliedstaaten gewählt. Aus Deutschland sind 99 Abgeordnete gewählt. Nach der kommenden Europawahl im Mai soll die Zahl der Abgeordneten geringfügig verringert werden. In Deutschland wird am 25. Mai gewählt.

Erstmalige Aufstellung von europäischen Direktkandidaten

Europapolitiker der Union kritisieren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Drei-Prozent-Hürde. Es werde „Splitterparteien und radikale Kräfte aus Deutschland im Europäischen Parlament“ geben, erklärten der Vorsitzende und der Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe in der Volksvertretung, Herbert Reul (CDU) und Markus Ferber (CSU), am Mittwoch in Brüssel. Das Gericht hatte die deutsche Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen als verfassungswidrig eingestuft.

„Das Gericht hat die Chance verpasst, die neuen Realitäten in Europa anzuerkennen“, so Reul und Ferber. Es gebe in allen großen EU-Ländern Sperrklauseln. Die Parlamentarier wiesen darauf hin, dass die Europawahlen vom 22. bis 25. Mai mit der erstmaligen Aufstellung von europäischen Spitzenkandidaten eine „neue Dimension“ erreicht hätten.

Auch Ismail Ertug, SPD-Europaabgeordneter für die Oberpfalz und Niederbayern, kommentierte die Entscheidung enttäuscht: „Die Abschaffung der Sperrklausel wird eine zunehmende Zersplitterung des Europäischen Parlaments bewirken. Denn durch eine steigende Anzahl fraktionsloser Abgeordneter können auf Dauer nur noch die beiden großen Fraktionen miteinander eine Mehrheit bilden.“

MdEP Ertug: „Geringschätzung des Europäischen Parlaments“

In letzter Konsequenz schwäche diese Entscheidung die Demokratie in der Europäischen Union, meint Ertug. „Die europäischen Bürgerinnen und Bürger entscheiden erstmals in einer personalisierten Wahl mit über den Kommissionspräsidenten der EU. Deshalb ist besonders wichtig, dass die abgegebenen Stimmen Gewicht bekommen. Bei allem Verständnis für das Prinzip der Stimmengleichheit nützt es niemandem, wenn ein Großteil der abgegebenen Stimmen in Form fraktionsloser Abgeordneter ohne Wirkung bleibt. Schade, dass das Bundesverfassungsgericht diese Chance verpasst hat und einmal mehr seinen mangelnden Sinn für die Belange der Europäischen Union unter Beweis stellt“, ergänzt der Abgeordnete. „Mit einer solchen Geringschätzung des Europäischen Parlaments tragen die Richter ihren Teil zu einer sinkenden Wahlbeteiligung bei den Europawahlen im Mai bei.“

Die eurokritische Alternative für Deutschland (AfD) hingegen sprach von einem guten Signal für die Demokratie in Europa. Die Wahl werde dadurch gerechter: „Jetzt zählt jede Wählerstimme und größere Parteien profitieren nicht mehr unverhältnismäßig von der Sperrklausel“, teilt die Partei mit, die ebenfalls in Karlsruhe geklagt hatte, obwohl ihr Umfragen zuletzt bis zu 8% aus dem Stand bei der Europawahl vorhergesagt hatten.

Das Urteil wurde auch von der Linken begrüßt, die von Anfang an gegen die Dreiprozenthürde war. Parteichef Bernd Riexinger schrieb auf Twitter: „Zugangshürden für Parlamente sind Demokratiehürden.“

Interesse an Europawahlen hoch

Was vor dem Hintergrund der Entscheidung ebenfalls interessant erscheint: Die deutschen Wähler sind keine Europawahlmuffel. Drei Viertel (77 Prozent) sind der Meinung, dass ihre Stimme bei den anstehenden Europawahlen Gewicht hat, ergab eine aktuelle Umfrage des Ipsos-Instituts, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Für sie macht es durchaus einen Unterschied, ob man wählen geht oder nicht.

Eine deutliche Mehrheit von 57 Prozent interessiert sich für die Europawahlen am 25. Mai. Bei den jungen Menschen unter 30 sind es sogar 69 Prozent.

Viele Wähler fühlen sich über die politischen Positionen der Parteien nicht ausreichend informiert. 73 Prozent der 823 befragten Wahlberechtigten wüssten gerne mehr darüber. Deutlich besser im Bilde sind die jungen Menschen, von denen nur 22 Prozent Informationen vermissen. (dpa/dtj)