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Menschenrechte

Ahmet Şık bezeichnet EGMR-Urteil als „Inszenierung“

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Für 16 Monate Haft soll der türkische Journalist Ahmet Şık nun mit 16.000 Euro entschädigt werden. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der jetzige Abgeordnete spricht von „Inszenierung“.

Die Inhaftierung des Investigativjournalisten Ahmet Şık in der Türkei war nach Ansicht des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Verstoß gegen sein Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Şıks Festnahme und Haft basierten lediglich auf Vermutungen, hieß es in einem Urteil vom Dienstag. Für den Vorwurf der Terrorpropaganda gegen ihn habe es keine ausreichenden Hinweise gegeben. Die Türkei soll Şık eine Entschädigung von 16.000 Euro zahlen.

Im Dezember 2016 war Şık in Polizeigewahrsam genommen worden. Bei seiner Befragung war es hauptsächlich um elf Tweets und fünf Artikel in der regierungskritischen türkischen Zeitung „Cumhuriyet“ gegangen. Erst im März 2018 wurde Şık aus der Haft entlassen. Kurz darauf wurde er wegen der Unterstützung terroristischer Organisationen zu sieben Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Şık ist mittlerweile als parteiloser Abgeordneter tätig.

Şık: EGMR wie „mafiöse Gerichte“ der Türkei

Ahmet Şık wiederum bezeichnet das Urteil als „politisch motiviert“. EGMR-Urteile ohne Sanktionen seien für ihn nur eine „Inszenierung“. „Zusammenfassend lässt sich es sagen, dass der Ruf des EGMR dem Ruf der mafiösen Gerichte in der Türkei gleicht“, lässt der erfahrene Journalist via Twitter nach Straßburg ausrichten.

Bereits vor zwei Wochen hatte der EGMR die Türkei wegen der unrechtmäßigen Festnahme mehrerer früherer Journalisten und Mitarbeiter der Cumhuriyet verurteilt. Dabei waren die gleichen Rechtsverletzungen moniert und ein Strafmaß in gleicher Höhe angeordnet worden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sie sich um den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte in 47 Staaten. Das Menschenrechtsgericht ist kein Gericht der EU.

dtj/dpa

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