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Politik

Gabriel und Maas an Spanien: Akhanlı nicht ausliefern

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Außenminister Sigmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) haben sich in einem Schreiben an die spanische Regierung gegen eine Auslieferung des Kölner Schriftstellers Doğan Akhanlı an die Türkei gewandt.

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Außenminister Sigmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) haben sich in einem Schreiben an die spanische Regierung gegen eine Auslieferung des Kölner Schriftstellers Doğan Akhanlı an die Türkei gewandt. In einem Brief an ihre Amtskollegen in Madrid machen sie mehrere «erhebliche außenpolitische und rechtliche Bedenken» geltend.

«Aus hiesiger Sicht droht aufgrund des persönlichen Hintergrundes von Herrn Akhanlı und der aktuellen innenpolitischen Entwicklung in der Türkei eine Strafverfolgung aus politischen Gründen», heißt es in dem Schreiben, das der dpa und der Tageszeitung «Die Welt» vorliegt. Artikel 3 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens verbiete aber eine solche Auslieferung wegen politischer Verfolgung.

Die Türkei hatte am 19. August über die internationale Polizeiorganisation Interpol die Festnahme Akhanlıs während eines Spanienurlaubs erwirkt. Ziel ist die Auslieferung des 60-Jährigen deutschen Staatsbürgers in die Türkei. Akhanlı kam am 20. August wieder frei, muss sich aber weiter in Spanien aufhalten.

«erhebliche Zweifel an der Gewährleistung eines fairen Verfahrens»

Gabriel und Maas schreiben an ihre Amtskollegen, es bestünden «erhebliche Zweifel an der Gewährleistung eines fairen Verfahrens» in der Türkei. «Gerade in den sich häufenden Fällen nicht türkischer Staatsangehöriger, denen terroristische oder Staatsschutzdelikte zur Last gelegt werden, hat sich die türkische Regierungsspitze wiederholt in Form von öffentlichen Vorverurteilungen geäußert. Es kann daher aufgrund der politisch belasteten Tatvorwürfe auch im Fall Akhanlı nicht mit Sicherheit von einem fairen Verfahren vor einer unabhängigen Justiz ausgegangen werden.»

Maas und Gabriel weisen auch darauf hin, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unzulässig sei, wenn für einen Verurteilten keinerlei Aussicht bestehe, je wieder die Freiheit zu erlangen. Genau das drohe Akhanli in der Türkei. «Die Möglichkeit einer solchen Bestrafung stellt daher nach deutscher verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung ein absolutes Auslieferungshindernis dar.»

dpa/dtj

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