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Panorama

AKP-Abgeordneter: Der „Zorn Gezis“ hat Merkel ereilt

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Nach ihrem Langlaufunfall befindet sich Kanzlerin Merkel wieder auf dem Weg der Besserung. Der AKP-Abgeordnete Kuzu ist jedoch der Meinung, dass hinter dem Vorfall mehr als nur ein unglücklicher Zufall stehen könnte. (Foto: dpa)

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) empfängt am 07.01.2014 im Bundeskanzleramt in Berlin jeweils vier Sternsingern aus allen 27 deutschen Diözesen.
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Neben Verschwörungstheorien haben die Krawalle rund um den Gezi-Park im Sommer 2013 auch den einen oder anderen übersinnlichen Erklärungsversuch nach sich gezogen. So soll parawissenschaftlichen Spekulationen zufolge das Leben im wenig malerischen und teilweise von Prostitution und Kriminalität heimgesuchten räumlichen Umfeld unter keinem guten Stern stehen, da im Zuge der Umgestaltungen in den Anfangszeiten der Republik alte Gräber venezianischer Kaufleute eingeebnet worden sein sollen und die Geister der Verstorbenen nun keine Ruhe fänden.

Nun aber sollen Letztere ihr Tätigkeitsfeld globalisiert haben. Zumindest wenn man den Aussagen des Vorsitzenden der parlamentarischen Verfassungskommission und AKP-Abgeordneten Burhan Kuzu (Kayseri) Glauben schenkt.

Dieser hat den Anfang der Woche bekannt gewordenen Langlaufunfall der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel mit deren Haltung im Gezi-Konflikt in Verbindung gebracht.

„Merkel hat sich den Beckenring gebrochen. Sie muss nun auf Krücken gehen. Man solle es nicht als Fluch ansehen, aber es sieht aus, als hätte der Zorn Gezis Merkel ereilt“, äußerte Kuzu über den Vorfall. Aus Deutschland war die heftigste Kritik am Polizeieinsatz am Gezi-Park gekommen. Kuzu vermutete damals auch, dass Deutschland hinter den Protesten im Juni 2013 stehen würde.

Wie Merkels Regierungssprecher Steffen Seibert mitteilt, befinde sich die Kanzlerin wieder auf dem Weg der Besserung. Die Berliner Universitätsklinik Charité diagnostizierte am Dienstag per Röntgenaufnahme einen leichten Bruch im linken hinteren Beckenring. Ihr wurden drei Wochen Schonung verordnet. Sie ist ungeachtet der Beeinträchtigung in der Lage, die Regierungsgeschäfte auszuüben.