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Politik

AKP stellt ihre Vision vom Präsidialsystem vor

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Der Entwurf der Regierungspartei für ein Präsidialsystem würde wesentliche Elemente des politischen Systems der USA aufweisen. Allerdings würde am Einkammerparlament festgehalten und Spitzenbeamtenernennungen wären vereinfacht. (Foto: Zaman)

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Wie die „Hürriyet“ berichtet, hat die regierende Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) eine „türkifizierte Fassung des U.S.-Exekutivsystems“ für die Türkei vorgeschlagen, das die Struktur des Einkammerparlaments beibehalten soll und dem Präsidenten weitreichende Vollmachten geben soll.

Im Entwurf der AKP, der am 20.November der Parlamentarischen Beratungskommission für die Verfassung vorgelegt wurde, würden Präsident und Vizepräsident für zwei Amtszeiten gewählt werden können, wobei eine Amtszeit so wie derzeit fünf Jahre betragen soll.

Zusätzlich soll der Präsident die Autorität bekommen, das Parlament aufzulösen, vice versa soll auch das Parlament die Möglichkeit haben, den Präsidenten abzusetzen. In beiden Fällen müsste mit Blick auf das betroffene Organ eine Neuwahl stattfinden.

Der Fraktionsvorsitzende der AKP, Hüseyin Çelik (l.), betonte gegenüber Reportern, die Regierungspartei würde diese Vorschläge nicht als Dogmen betrachten und nicht daran festhalten, sollte es keinen Konsens darüber geben.

„Wir verfügen über keine 330 Abgeordneten, wir können das nicht im Alleingang durchsetzen“, so Çelik mit Blick auf die Anzahl von 330 Stimmen im Parlament, die erforderlich wären, um Verfassungsartikel einem Referendum zu unterziehen. „Aber das ist nicht das Ende der Welt. Wir werden die Arbeit des Verfassungsausschusses nicht behindern, nur weil wir bei dieser Frage nicht vorankommen. Wir werden weiter aktiv für eine neue Grundlage arbeiten.“

Verfassungsgericht könnte Präsidenten anklagen

Çelik betonte, die AKP sei nach wie vor der Auffassung, die Einführung eines Präsidialsystems wäre nötig, aber man müsse von den gegebenen Realitäten ausgehen.

Der Präsident soll nach dem AKP-Vorschlag in der Lage sein, Minister zu ernennen und zu entlassen. Minister sollen auch ins Parlament gewählt werden können.

Darüber hinaus soll der Verfassungsgerichtshof das Recht haben, den Präsidenten anzuklagen. Allerdings sollte das Recht, den Präsidenten vor das Verfassungsgericht zu zerren, auf schwere Verbrechen wie Hochverrat beschränkt sein und eine qualifizierte Mehrheit im Parlament voraussetzen.

Am Einkammerparlament und dem unitarischen System des Landes soll festgehalten werden. Anders als in den USA soll der Präsident Botschafter und Ministerialbeamte ohne Zustimmung des Parlaments ernennen können.

Der Präsident soll nach dem Entwurf auch Gesetze vorschlagen können.