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Politik

Anklageschrift mangelhaft: Verfassungsgericht lehnt HDP-Verbotsklage ab

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Fehlerhafte Personalien und Berufsbezeichnungen: Die Verbotsklage gegen die türkische Oppositionspartei HDP weist nach Ansicht der Verfassungsrichter Mängel auf. Sie muss nun überarbeitet werden.

Das türkische Verfassungsgericht hat Fehler im Verbotsantrag gegen die prokurdische Oppositionspartei HDP bemängelt und die Klage an den Obersten Gerichtshof zurückgegeben. Damit verzögert sich die Entscheidung über eine Aufnahme eines Verbotsverfahrens gegen die zweitgrößte Oppositionspartei in der Türkei. Die Verfassungsrichter wiesen die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch an, die Anklageschrift zu überarbeiten und erneut einzureichen, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete.

Die Richter folgten damit der Empfehlung eines Berichterstatters, der die Anklage zuvor begutachtet und Formfehler festgestellt hatte. Er bemängelte Medienberichten zufolge etwa, dass personenbezogene Daten und Berufsbezeichnungen in der Anklage fehlerhaft angegeben wurden. Auch seien HDP-Politiker, für die ein Politikverbot gefordert werde, bereits gestorben.

Vorwurf: Nähe zur PKK

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vor zwei Wochen unter anderem wegen Separatismusvorwürfen eine Verbotsklage gegen die HDP beim Verfassungsgericht eingereicht. Die Anklage setzt die HDP mit der PKK gleich, die in der Türkei, in Europa und den USA als Terrororganisation gilt. Die HDP untergrabe die „unteilbare Integrität des Staates“, so der Vorwurf.

Neben dem permanenten Verbot der Partei verlangt die Staatsanwaltschaft ein fünfjähriges Politikverbot für mehr als 680 Personen. Darunter sind ein Großteil der HDP-Fraktion sowie die Parteichefs Mithat Sancar und Pervin Buldan und der seit 2016 inhaftierte ehemalige Vorsitzende Selahattin Demirtaş. Weiter fordert die Generalstaatsanwaltschaft, dass der Partei die finanzielle Unterstützung entzogen wird und sie keine weiteren Mitglieder mehr aufnehmen darf. Die Verbotsklage war international scharf kritisiert worden.

Gergerlioğlu ebenfalls abgeblitzt

Die Verfassungsrichter wiesen am Mittwoch zudem eine Klage des HDP-Politikers Ömer Faruk Gergerlioğlu ab. Er hatte gegen den Entzug seines Mandats als Abgeordneter geklagt. Der Status war Gergerlioğlu aufgrund eines rechtskräftigen Urteils wegen Terrorpropaganda entzogen worden. Der Politiker kritisierte die Vorwürfe gegen ihn als politisch motiviert. Sein Mandat sei ihm „geraubt“ worden.

Die HDP hatte bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vor drei Jahren 11,7 Prozent der Stimmen erhalten. Präsident Recep Tayyip Erdoğan wirft der HDP vor, der verlängerte Arm der PKK zu sein. Die Partei weist das strikt zurück.

dpa/dtj

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