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Politik

Armenien-Resolution im Bundestag: Schelte gegen die Türkei oder Eingeständnis deutscher Schuld?

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Die Völkermord-Resolution, die der Bundestag am 2. Juni verabschieden will, wird großen Unmut in der Türkei, aber auch bei vielen Deutschtürken hervorrufen. Das ist absehbar. Ihre wichtigsten Adressaten sollten jedoch nicht die Türken sein, sondern die Deutschen.

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Der absehbare Streit um die Pläne der Bundesregierung zur Verabschiedung einer fraktionsübergreifenden Völkermord-Resolution beginnt Konturen anzunehmen. Am 2. Juni wollen Union, SPD und Grüne eine gemeinsame Resolution unter der Überschrift „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten vor 101 Jahren“ durch den Bundestag bringen, was sowohl die Türkei als auch viele Deutschtürken erzürnen wird.

Unions-Fraktionsvize Franz-Josef Jung sagte im Deutschlandfunk, es gehe in der Resolution „nicht darum, dass wir hier die türkische Regierung respektive sogar die Bevölkerung diskreditieren wollen. Ganz im Gegenteil! Wir wollen zu einem Aussöhnungsprozess beitragen.“ Die deutsche Mitschuld an den Massakern nehme eine bedeutende Rolle in der geplanten Resolution ein.

Nun hat sich auch die türkische Regierung erstmals dazu geäußert. „Wir haben die Angelegenheit vom 24. April (dem armenischen ‚Völkermord-Gedenktag‘, Anm. d. Red.) hinter uns gelassen, aber das Thema der Völkermord-Vorwürfe wird weiterhin auf die Tagesordnung gebracht“, sagte İbrahim Kalın, Sprecher von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan, gestern in Ankara. Die türkische Regierung habe den Text der geplanten Resolution noch nicht gelesen; sobald man das habe, werde man jedoch „die Möglichkeit einer deutlichen Beurteilung“ wahrnehmen. Die Türkei habe in der Angelegenheit bisher „Schritte unternommen, die kein einziges anderes Land unternommen hat“, so Kalın. „Auf die Aufforderung zur Bildung einer gemeinsamen Historikerkommission haben wir keine Antwort erhalten. Wir stellen eine ganz einfache Frage: Also, wovor habt Ihr Angst? Unsere Aufforderung ist nach wie vor gültig.“

Auch die Türkische Gemeinde zu Berlin e.V. schließt sich der Forderung an, die Frage einer Historikerkommission zu überantworten: „Die Geschehnisse von 1915 sollten daher Historiker und nicht Abgeordnete bewerten“, schreibt sie in einer Pressemitteilung. Bis das geschehen ist, seien „jegliche politische Statements zur Armenierfrage lediglich Effekthascherei und Profilierungsgehabe“. „Die Entscheidungsbefugnis über die Beurteilung der nicht aufgeklärten Ereignisse kann nicht der Politik, im speziellen nicht dem Bundestag obliegen“, so der Dachverband türkischer Vereine.

Historikerkommission seit 11 Jahren in der Warteschleife

Die Forderung des damaligen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, eine Beurteilung der Ereignisse durch eine gemeinsame türkisch-armenische Historikerkommission vornehmen zu lassen, steht seit mehr als zehn Jahren im Raum. Zustande gekommen ist sie bis heute nicht. Der erste Anlauf zu einer bilateralen Konferenz an der Universität Istanbul im Mai 2005 war am Widerstand des damaligen Justizministers Cemil Çiçek gescheitert. Er bezeichnete die geplante Konferenz als „Dolchstoß in den Rücken des türkischen Volkes“, woraufhin die Universität Istanbul sie mit der Begründung absagte, dass die Freiheit der akademischen Forschung gefährdet sei. Von armenischer Seite wird darauf verwiesen, dass die Massaker von 1915 nach dem Holocaust der am besten erforschte Völkermord der Geschichte seien. Außerhalb der Türkei teilt die überwiegende Mehrheit international renommierter Historiker die armenische Auffassung, dass es sich bei den Ereignissen von 1915 um einen Genozid gehandelt hat. Die türkische Regierung weist diese Einschätzung zurück und spricht von kriegsbedingten gegenseitigen Massakern, bei denen auch hunderttausende Türken umgekommen seien.

Die Berliner Zeitung widmete der Debatte um die geplante Resolution heute ihren Leitartikel. Chefkommentator Christian Bommarius begrüßt die Völkermord-Resolution darin wegen ihres Fokus auf die deutsche Beteiligung an den Massakern: „Ginge es darum, die türkische Täterschaft herauszustellen, wäre die Empörung Erdoğans berechtigt. Das historische Sündenregister der Deutschen ist so blutig, dass jede moralische Verurteilung historischer Verbrechen Dritter gut überlegt sein will.“ Jedoch sei der geplante Beschluss „auch ein Bekenntnis zur deutschen Mitschuld – nur das verleiht der Resolution ihre Legitimation“, so Bommarius. Zu dieser Anerkennung deutscher Mitverantwortung sei der Bundestag „nicht nur berechtigt, sondern – auch gegenüber den Deutschen – verpflichtet.“

Ob die Deutschen von den Massakern wussten, steht gar nicht zur Debatte

Tatsächlich lagern in den Archiven des Auswärtigen Amtes zahlreiche Beweise für die deutsche Kenntnis der Ereignisse und deutsche Unterstützung bei der Durchführung der Deportationen. Die wahrscheinlich bekannteste von ihnen ist eine Note des damaligen deutschen Botschafters im Osmanischen Reich Hans von Wangenheim, die auch Bommarius zitiert. Wangenheim kabelte am 7. Juli 1915 nach Berlin, dass „die Umstände und die Art, wie die Umsiedlung durchgeführt wird“ zeige, „dass die Regierung tatsächlich den Zweck verfolgt, die armenische Rasse im türkischen Reiche zu vernichten“. Max Erwin von Scheubner-Richter, 1915 deutscher Vizekonsul in Erzurum, schrieb kurz darauf, dass von den Anhängern der türkischen Regierung „unumwunden zugegeben“ werde, „dass das Endziel des Vorgehens gegen die Armenier die gänzliche Ausrottung derselben in der Türkei ist.“

Die Reihe an Zeugnissen deutscher Diplomaten und Militärs, die deren Kenntnis der Ereignisse belegen, ließe sich lange fortsetzen. Neben Wangenheim und Scheubner-Richter hinterließen vor allem der Marineattaché Hans Humann und Wangenheims Nachfolger Paul Graf Wolff Metternich zur Gracht umfangreiche Dokumente. Metternich beschrieb eindrücklich die Leiden der armenischen Bevölkerung auf den Todesmärschen, Humann hingegen trocken: „Die Armenier werden jetzt mehr oder weniger ausgerottet. Das ist hart, aber nützlich.“ Auch von Talât Pascha, der damals im Triumvirat mit Enver Pascha und Cemal Pascha das Reich führte und als Innenminister als der Hauptverantwortliche für die Massaker gilt, sind in deutschen Archiven Äußerungen belegt, in denen er offen ausspricht, dass das Ziel der Deportationen die Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich sei. Teils aus bündnispolitischer Rücksichtnahme, teils aus stillschweigender oder gar offener Zustimmung hatten sich deutsche Diplomaten und Militärs im Ersten Weltkrieg offene Kritik am Vorgehen der osmanischen Regierung untersagt. Ausgerechnet Max Erwin von Scheubner-Richter, der später zu einer zentralen Figur des frühen Nationalsozialismus wurde und am 9. November 1923 beim Hitlerputsch an der Seite Adolf Hitlers stehend erschossen wurde, war einer der wenigen Deutschen, die sich aktiv für die Armenier einsetzten.

Talât Pascha, der im März 1921 in Berlin bei einer Racheaktion vom armenischen Attentäter Soghomon Tehlirian erschossen wurde, verteidigte in seinen Memoiren die Deportation der Armenier als prinzipiell kriegsnotwendig, räumte jedoch ein, dass sie nicht immer rechtmäßig gewesen seien und ihnen auch Unschuldige zum Opfer fielen. „Ich gestehe es. Auch gestehe ich, dass es die Pflicht der Regierung war, diese Misshandlungen und Gewalttaten zu verhindern oder zumindest ihre Täter zu erlegen und hart zu bestrafen“, so Talât in seinen posthum veröffentlichten Memoiren. Kurz nach dem Ersten Weltkrieg kam es tatsächlich zu einem Prozess vor einem türkischen Gericht in Istanbul, in dem 17 Angeklagte wegen ihrer Beteiligung an der Organisation und Durchführung der Deportationen zum Tode verurteilt wurden. Da die meisten der Angeklagten aus dem ehemaligen Osmanischen Reich geflüchtet waren, konnten nur 3 der Todesurteile vollstreckt werden. Im Urteil wurden die Ereignisse von 1915 als „Verbrechen gegen die Menschheit“ bezeichnet.

Völkermord-Debatte wird die Resolution kaum voranbringen

Die Einstufung als Völkermord und damit einhergehend eine Vernichtungsabsicht wurde und wird jedoch von allen bisherigen türkischen Regierungen strikt zurückgewiesen. Es habe sich um Bürgerkriegszustände im Innern des Reiches gehandelt, an denen beide Seiten gleichermaßen Schuld tragen. Die Deportation der Armenier sei notwendig gewesen, da diese mit den einmarschierenden russischen Truppen kooperiert haben und die militärische Notwendigkeit bestand, die Front zu sichern. Im ersten Kriegsjahr kam es zu armenischen Aufständen sowie Angriffen auf türkische und kurdische Dörfer und Städte im Osten des Osmanischen Reiches. Armenische Freischärler, die das Zarenreich als ihre Schutzmacht sahen, schlossen sich russischen Truppen im Kampf gegen die osmanische Armee an. Da man sich auf die Bevölkerungsgruppe der Armenier im Osten des Reiches nicht habe verlassen können, sei es deshalb notwendig gewesen, sie aus diesem Kriegsschauplatz zu entfernen, so die offizielle türkische Haltung.

Zu einer einvernehmlichen Klärung, ob die Ereignisse von 1915 als Völkermord einzustufen sind, oder nicht, wird die Resolution des Bundestages mit Sicherheit nicht führen. Sowohl das Urteil der internationalen Geschichtswissenschaft als auch der türkischen Regierung (und des Großteils ihrer Bevölkerung im In- und Ausland) steht seit langem fest. Eine Chance sollten jedoch die Deutschen darin sehen, ihre Mitschuld an den Verbrechen im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges endlich einzuräumen und öffentlich zu machen. Denn ebenso wie bei den von Deutschen verübten Völkermorden an den Herero und Nama in den afrikanischen Kolonien des Kaiserreichs ist bis heute so gut wie kein gesellschaftliches Bewusstsein über deutsche Schuld und Mitschuld vorhanden. Dass Deutschland schon vor seinen Menschheitsverbrechen im Zweiten Weltkrieg eifrig versucht hat, andere Völker auszurotten, wird bis heute schlicht verdrängt. Egal ob man die Ereignisse von 1915 bis 1917 als Völkermord bezeichnet oder die Auffassung vertritt, es habe sich um kriegsbedingte Gräuel gehandelt: Die Haltung, dass Deutschland sich raushalten oder gar mit dem Finger auf die Türkei zeigen könnte, kann sich kein Deutscher erlauben.