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Rückerstattung zu viel bezahlter Gebühren an Fristen gebunden

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Das Bundesinnenministerium veranlasste vor zwei Wochen in Entsprechung eines Auftrags durch das Bundesverwaltungsgericht, dass auch türkische Bürger für den Aufenthaltstitel künftig nur noch € 28,80 bezahlen werden. Nach dem 15. Mai 2013 geleistete Bezahlungen höherer Beiträge werden zurückerstattet.

Franziska Döbrich von der Ausländerbehörde in München deutete daraufhin an, dass diese Rückerstattung nur für Zahlungen geleistet werden, die bis zu einem Jahr vor dem in der Verfügung genannten Stichtag getätigt wurden. Beispielsweise sei es nicht mehr möglich, die Rückerstattung zu erhalten, wenn man die Bezahlungen am 26. Mai 2013 geleistet habe. Dennoch sollte man den zu viel gezahlten Betrag bei den jeweiligen Ausländerbehörden zurückverlangen, sofern man unter die betroffene Gruppe falle.

Aus diesem Grund sollten sich türkische Bürger Döbrich zufolge auch nicht mehr unnötig Zeit lassen und bei nächster Gelegenheit zur Ausländerbehörde gehen.

Außerdem betonte Döbrich, dass die Bundesländer hinsichtlich der Aufenthaltstitelgebühren verschiedene Regelungen haben. Im Falle einer aktuellen Anfrage würde man jedoch die Rückerstattung mit Sicherheit erhalten. Dem jüngst verabschiedeten Gesetz zufolge erhalte man die Rückerstattung nur für Zahlungen bis zu einem Jahr vor dem jeweils festgelegten Stichtag. „Es wäre sehr gut, wenn die türkischen Bürger sich beeilen würden. Wir in München werden allerdings für die Rückerstattung den 15. Mai 2013 als Grundlage nehmen“, so Döbrich.

Rentner, die im Ausland leben, oder Touristen fallen nicht in die Kategorie der Begünstigten. Auch Studierende können nach einem Jahr Arbeit an derselben Arbeitsstelle die Rückerstattung erhalten. Bis jetzt hat die Ausländerbehörde in München ungefähr 1000 Anfragen erhalten. Die Bewertung könne von einigen Wochen bis hin zu Monaten dauern.