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Zu viel Gebühren für Aufenthaltstitel: Türken bekommen Geld zurückerstattet

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Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Ungleichbehandlung türkischer Bürger bei den Gebühren für den Aufenthaltstitel für assoziationsrechtswidrig erklärt hat, können Personen, von denen nach dem Datum der Entscheidung zu viel verlangt wurde, mit einer Rückerstattung dieses Betrags rechnen.

Das Bundesinnenministerium hatte den Betrag für türkische Bürger nach der Gerichtsentscheidung dem EU-Standard angepasst. Die Kosten für den Aufenthaltstitel belaufen sich künftig auf 28,80€ statt 135€.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, dass die Rückzahlungen rückwirkend ab dem 15. Mai 2013 erfolgen werden. Wann dies passieren soll, ist zur Stunde noch nicht bekannt.

Außerdem gab das Ministerium bekannt, dass die Antragsteller, die jünger als 24 Jahre alt sind, in Zukunft nur noch 22,80€ zahlen müssen.