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Offiziell: So viel müssen Türken künftig für den Aufenthaltstitel zahlen

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Was lange währt, wird endlich gut: Nach der neuen Regelung über die Gebühren für die Erteilung von Aufenthaltstiteln zahlen Türken, die unter das Assoziierungsabkommen fallen, nur noch 28,80€. Junge Erwachsene unter 22 Jahren zahlen 22,80€.

Früher musste die Türken in den Ausländerbehörden für einen Aufenthaltstitel insgesamt 135€ bezahlen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Ungleichbehandlung türkischer Bürger bei den Gebühren für den Aufenthaltstitel für assoziationsrechtswidrig erklärt hat, musste dieser Beitrag reduziert werden. Seit 10. Mai 2014 wird der Presseabteilung des Bundesinnenministeriums zufolge die Neuregelung angewandt.

Das Ministerium erklärte, dass auf folgende Türken das Assoziierungsabkommen anzuwenden sei: Türken, die regelmäßig auf dem deutschen Markt arbeiten; Ehepartner, deren Lebensgefährten türkische Beschäftigte sind und die Kinder von türkischen Beschäftigten, die eine Ausbildung abgeschlossen haben. Ein Elternteil dieser Kinder muss mindestens schon drei Jahre in Deutschland gearbeitet haben.