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Wirtschaft

Du hast noch keinen Ausbildungsplatz? Hier findest Du Hilfe!

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Viele Schulabgänger oder solche, die demnächst ihre Schule beenden, stehen immer noch ohne Ausbildungsplatz da. DTJ beantwortet häufig gestellte Fragen und gibt Tipps, wie man auch in schwierigen Situationen noch die richtige Stelle findet. (Foto: dpa)

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Keinen Ausbildungsplatz gefunden?

Du willst wissen, welche Möglichkeiten Du nach der Ausbildung hast?

Du bist mit Deinem Ausbildungsberuf nicht zufrieden?

Wir helfen Dir!

Wir unterstützen Euch in einer Kooperation mit der Ausbildungsoffensive der Bundesregierung und der Wirtschaft. Und teilen Euch alles zum Thema „Berufsausbildung“ mit!

Hier sind zum Thema Berufsausbildung häufig gestellte Fragen, auf die Ihr eine kompetente Antwort bekommt.

Wie und wo finde ich einen Ausbildungsplatz? Wann muss ich mich bewerben?

Wo finde ich Hilfe für meine Bewerbungen?

Was mache ich, wenn ich keinen Ausbildungsplatz finde?

Wie verhalte ich mich bei Schwierigkeiten während der Ausbildung?

Eure Fragen werden von Fachleuten der Agenturen für Arbeit und der Industrie- und Handelskammern, als auch der Handwerkskammern beantwortet. Schreibt uns Eure Fragen an folgende E-Mail: [email protected].

Finde ich jetzt noch eine Ausbildungsstelle?

In vielen Regionen in Deutschland sind noch Ausbildungsplätze sowohl in kaufmännischen und technischen Berufen als auch im Handwerk frei. Schaut Euch im Internet die Lehrstellenbörsen der Agentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern an, also unter www.jobboerse.arbeitsagentur.de, www.ihk-lehrstellenboerse.de und unter www.lehrstellen-radar.de. Und auch während der Probezeit werden erfahrungsgemäß Ausbildungsstellen wieder frei. Überdies können sich erfolglose Bewerber, die bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gemeldet sind, nun für mindestens sechs- bis zwölfmonatige Praktika im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (EQ-Praktika) in einem Ausbildungsunternehmen bewerben.

Was sollte ich zuerst unternehmen, wenn ich mich für einen Ausbildungsplatz interessiere?

Zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit gehen (Tel: 0800/4555500, gebührenfrei) und sich dort als ausbildungssuchend melden.

Wenn Ihr bei der Berufsberatung registriert seid, können Euch die Berufsberater bei der Berufsorientierung helfen und die entsprechenden finanziellen Mittel für die Ausbildungsplatzsuche zur Verfügung stellen, beispielsweise Zuschüsse zu Bewerbungskosten.

Die Registrierung ist auch Voraussetzung, um später für zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten berücksichtigt zu werden.

Außerdem kann es Vorteile für eine spätere Rente bringen, da die Lehrstellensuche als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden kann. Voraussetzung ist, dass Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und für mindestens einen Kalendermonat auf der Suche waren.

Nicht entscheidend ist hingegen, ob Jugendliche einen Schulabschluss haben oder nicht. Außerdem helfen die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, beispielsweise im Rahmen der Passgenauen Vermittlung.

Was ist ein EQ-Praktikum?

EQ-Praktika sind in vielen betrieblichen Ausbildungsberufen möglich. Für diese so genannte Einstiegsqualifizierung (EQ) muss man sich an die Agentur für Arbeit wenden.

Die Teilnehmer absolvieren ein mindestens sechs- bis maximal jedoch zwölfmonatiges Praktikum in einem Ausbildungsunternehmen. Die jungen Menschen haben Chancen, dem Unternehmen zu zeigen, dass sie für den Beruf geeignet sind. Andererseits können sie sich ein Bild davon machen, welche Anforderungen der gewählte Beruf mit sich bringt und wie man mit dem beruflichen Umfeld zurechtkommt. Auch die Nutzung der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) ist hier bereits möglich. Nach dem Praktikum bestehen gute Chancen, vom Ausbildungsunternehmen in ein Ausbildungsverhältnis (Lehrstelle) übernommen zu werden.

Die Vergütung beträgt in der Regel 216€ im Monat. Die örtliche Agentur für Arbeit übernimmt zusätzlich die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausbildungsteile auf eine spätere Ausbildung im Unternehmen angerechnet werden.

Nicht alle Schulabgänger, die sich für ein Studium beworben hatten, haben einen Studienplatz gefunden. Haben diese jungen Menschen und auch Studienabbrecher jetzt noch Aussichten, einen Ausbildungsplatz zu finden?

Ja, aber auch diese Bewerber müssen sich nun beeilen. Viele Betriebe sind auch gegenüber Bewerbungen von Studienabbrechern aufgeschlossen und bieten oft betriebsinterne Fortbildungsmöglichkeiten an. Daher haben auch diese jungen Menschen gute Aussichten, einen passenden Ausbildungsplatz zu finden. Wenn es der Betrieb genehmigt, kann die Ausbildung verkürzt werden,

Haben auch junge Erwachsene mit über 25 Jahren, die bislang keine Ausbildung abschließen konnten, Chancen auf eine Ausbildungsstelle?

Ja, es gibt Betriebe, die gerade älteren Bewerbern eine Chance geben. Die Bundesinitiative „Erstausbildung junger Erwachsener“ hat sich zum Ziel gesetzt, jungen Erwachsenen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsausbildung eine Chance auf Ausbildung zu geben. Weitere Infos erhalten diese Bewerber bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Schwierigkeiten während der ersten Wochen der Ausbildung

Was können junge Auszubildende unternehmen, wenn sie die vielen neuen Anforderungen überfordern oder sie unzufrieden sind? Sollten sie die Ausbildung abbrechen?

Wichtig ist, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen.

Ein Ausbildungsabbruch ist weder in Eurem Interesse noch im Interesse des Unternehmens. Ihr solltet genau analysieren, wo die Gründe für Eure Überforderungen  oder für Eure Unzufriedenheit liegen. Ihr solltet mit Euren Ausbildern oder auch mit den Betriebsinhabern sprechen und konkret sagen, wo der Schuh drückt.

Zusammen mit den Auszubildenden könnte ein Plan mit festgelegten Zeiträumen erstellt werden, was verändert werden kann. Wenn dieser Schritt ohne Erfolg bleiben sollte, bleibt noch die Möglichkeit, einen Ausbildungsberater der zuständigen Kammer hinzuziehen. Solltet Ihr dennoch die Ausbildung beenden wollen, könnte ein Wechsel des Ausbildungsberufs in Betracht kommen.

Kann mir während der Probezeit der Ausbildungsvertrag gekündigt werden und was unternehme ich in diesem Fall?

Ja, während der ein bis viermonatigen Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb und auch der Auszubildende den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen.

Sollte es dazu kommen, solltest Du Dich umgehend wieder bei Deiner Berufsberatung der Agentur für Arbeit und auch bei der passgenauen Vermittlung der für Dich zuständigen Industrie-  und Handels- oder Handwerkskammer melden, damit Dir so schnell wie möglich eine neue Ausbildungsstelle vermittelt werden kann.