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Bildung & Forschung

„Ausnahme” beim Kopftuchverbot

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Ein junges Mädchen hatte die Deutsche Schule Kapstadt aufgrund ihres Kopftuches verlassen müssen, da die Schule keine religiösen Symbole erlaubte. Nun wurde eine Ausnahme gemacht und das Mädchen darf bleiben. (Foto: reuters)

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Nach Protesten gegen die Suspendierung einer muslimischen Schülerin lässt die Deutsche Schule Kapstadt nun doch das islamische Kopftuch „in Ausnahmefällen” zu. Für religiöse oder kulturelle Zwecke könne es künftig Ausnahmen bei der Schuluniform geben, zitiert das südafrikanische Nachrichtenportal News24 (Mittwoch) Schuldirektor Hermann Battenberg. Dessen Einrichtung reagierte auf Druck des südafrikanischen Unterrichtsministeriums und auf Proteste am Schulgelände.

Die Deutsche Internationale Schule Kapstadt hatte ein muslimisches Mädchen wegen der Kleidungsvorschriften nur als „Gastschülerin” aufgenommen. Ein Verbot religiöser Kleidung sei notwendig, um Konfrontationen zu vermeiden, argumentierte die Schulleitung. Der Status des Mädchens wurde zweimal verlängert, ehe die junge Muslimin die Schule im Februar verlassen musste.

Im Vielvölkerstaat Südafrika hatte der Vorfall für Aufsehen gesorgt. Ein Sprecher des Unterrichtsministeriums sah im Vorgehen der Deutschen Schule einen „Verfassungsbruch”. Direktor Battenberg sagte jetzt: „Die Entscheidung bringt die Kleidungsvorschriften nun in eine Linie mit der südafrikanischen Verfassung.” Dies ermögliche der betreffenden Schülerin, an die Schule zurückzukehren und ihre in Ägypten begonnene deutsche Ausbildung fortzusetzen. Die Verfassung Südafrikas von 1994 verbietet Diskriminierung aufgrund von Religion, Ethnie, Sexualität oder Geschlecht. (KNA/dtj)