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Erfreuliche Nachricht: Lückenlose BAföG-Förderung für vorläufige Masterstudenten

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Erfreuliche Nachricht für „vorläufige“ Masterstudenten: Auch wenn man noch nicht mit dem Bachelorstudium fertig ist und sich für das Masterstudium (vorläufiges Masterstudium) eingeschrieben hat, wird man – nach neuer Regelung – ab heute eine lückenlose BAföG-Förderung erhalten können.

Bisher endete für einen Bachelorstudenten die BAföG-Förderung zum Ende Monats, in dem die letzte Prüfungsleistung abgelegt wurde. Studenten mit dem Ziel ein Masterstudium anzufangen, bekamen erst bei endgültiger Immatrikulation BAföG. Die Zeitspanne zwischen Zeugniserhalt und Immatrikulation kann aber in der Regel mehrere Monate dauern. In dieser Phase ist aber eine BAföG-Förderung ausgeschlossen, denn laut Studentenwerk ist eine lückenlose BAföG-Förderung nur bei Beginn der neue Ausbildungsabschnitt innerhalb eines Monats nach Abschluss des Bachelor- Studiengangs möglich.

Genau diese mehrmonatige Lücke machte es den Studenten zu schaffen. In der Phase vom Bachelor zum Master mussten schnell ein bis zwei Jobs gefunden werden, damit die Kosten für Miete, Strom, Gas und Lebensmittel finanziert werden konnten.

Doch dieses Leid findet ab heute ein Ende. Studenten, die ihr Bachelorzeugnis noch nicht erhalten haben, aber die Voraussetzungen für ein Masterstudium erfüllen, können sich für einen vorläufigen Masterstudium (beim Fehlen von 30 Credits) bewerben und sich somit eine lückenlose Finanzierung durch das BAföG-Amt sicherstellen. Allerdings ist das eine Erleichterung für Studenten, die ihren Master an der gleichen Universität machen. Bei einem Wechsel der Universität gilt diese Regelung nicht.