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Bankenkritiker: So umgeht man die GEZ-Gebühren

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Der Wirtschaftsjournalist, Blogger und (Mit-)Autor mehrerer Fachbücher wie „Ökonomie 2.0“, Norbert Häring, berichtet, er habe ein probates Mittel gefunden, nie wieder die umstrittene Rundfunkgebühr entrichten zu müssen, die jedem deutschen Haushalt zum Zwecke der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien abverlangt wird.

Dieses sei so einfach wie unbürokratisch: Man widerrufe einfach die Einzugsermächtigung für die Rundfunkgebühren.

„Im Februar stornierte ich die Einzugsermächtigung, die es ARD, ZDF und Deutschlandradio erlaubte, meine Rundfunkgebühr direkt von meinem Bankkonto zu holen“, erklärte Häring auf seinem Blog. „Daraufhin kam recht schnell eine freundliche Aufforderung, das Geld bitte zu überweisen – oder noch besser – eine Einzugsermächtigung zu erteilen.“

Häring antwortete auf dieses Ansinnen, indem er die GEZ anschrieb, man möge ihm bitte mitteilen, wo er den Rundfunkbeitrag bar bezahlen könne. Laut §14 Bundesbankgesetz seien in Deutschland auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. „Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen“, so Häring weiter.

Häring möchte „mit anständigem Geld bezahlen können“

Sollte man stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, möge man hierfür die gesetzliche Grundlage angeben. Seit diesem Schreiben vom März dieses Jahres habe Häring nichts mehr von der Gebühreneinzugsstelle gehört. „Ich vermute, man verzichtet lieber auf meine Rundfunkgebühr, als dass man nur meinetwegen anfängt eine Bargeldeinzahlungsmöglichkeit zu schaffen, wie das gesetzlich gefordert ist.“

Die Motivation des Journalisten, diese Auseinandersetzung mit der GEZ zu suchen, ist seinen eigenen Angaben zufolge weniger der Zwangscharakter der umstrittenen Gebühr, sondern die Kritik am derzeitigen Geldsystem. Er wolle „mit anständigem Geld per Überweisung oder Bankeinzug bezahlen können, nicht mit Bankschulden, von denen die Banken fälschlicher Weise behaupten, dass man sie jederzeit in richtiges Geld umtauschen kann“. Die Bankenpleiten, beispielsweise in Island, hätten jedoch gezeigt, dass nominelle Guthaben, die gleichzeitig einen Schuldtitel der Bank dem Kunden gegenüber bezeichnen, nicht automatisch auch bedeuten, dass die Banken auch in der Lage wären, diese Schulden zu bezahlen.

Wer an den Details der Kritik interessiert ist, kann sie auf Norbert Härings Blog weiterlesen.