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Politik

Beileidsbesuch im Haus eines Selbstmordattentäters: HDP verteidigt ihre Abgeordnete

Darf man den Hinterbliebenen eines Selbstmordattentäters, der 29 Menschen in den Tod gerissen hat, einen Beileidsbesuch abstatten? Die türkische Regierung sagt nein, die HDP sagt ja.

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Von dtj-online24. Februar 2016
2 Min. Lesezeit
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Der Besuch einer HDP-Politikern im Haus des Selbstmordattentäters des Anschlags von Ankara am 17. Februar schlägt in der Türkei hohe Wellen. Tuğba Hezer, HDP-Abgeordnete aus der Provinz Van, hatte den Hinterbliebenen des Attentäters Abdulbaki Sömer einen Beileidsbesuch abgestattet. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft gegen Hezer zwei Ermittlungen wegen „Propaganda für eine Terrororganisation“ eingeleitet. Sollte die Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis gelangen, dass Hezer sich strafrechtlich schuldig gemacht habe, wird sie die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten beantragen. Das Schreiben wird an das Justizministerium geschickt und dieses leitet es an den Parlamentspräsidenten weiter. Daran besteht jedoch wenig Zweifel. Auch Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hat die Abgeordnete heute in seiner Rede vor Ortsvorstehern in seinem Palast hart kritisiert. Er beschuldigte die Abgeordnete, ebenfalls eine Terroristin zu sein. Man werde denen gegenüber keine Toleranz zeigen, die einer separatistischen Terrororganisation als Sprachrohr dienen. Erdoğan sprach sich dafür aus, dass sich die Parlamentsmitglieder zugunsten der Aufhebung der Immunität der besagten HDP-Abgeordneten aussprechen. Die HDP wiederum verteidigt den Beileidsbesuch ihrer Abgeordneten. Ayhan Bilgen, Sprecher der Partei, sagte dem Radiosender RS (Stimme Russlands), der Beileidsbesuch bei den Hinterbliebenen eines Toten bedeute nicht, dass man die Tat jenes Toten gutheißt. Er führte aus, dass sie auch am Ort des Anschlags gewesen sei und dort Blumen niedergelegt habe. Das wiederum werde von der Presse jedoch nicht wahrgenommen.

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