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Politik

Beschneidungen in Deutschland bleiben erlaubt

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Mit 434 zu 100 Stimmen bei 46 Enthaltungen stimmte der Bundestag für die Neuregelung des elterlichen Sorgerechts, die eine eindeutige Rechtsgrundlage für eine weitere straffreie Durchführung von Beschneidungen schaffen soll. (Foto: dpa)

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Beschneidungen in Deutschland bleiben erlaubt
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Nach langen Monaten der Rechtsunsicherheit ist endgültig Klarheit geschaffen: Religiös motivierte Beschneidungen minderjähriger Jungen bleiben weiterhin in Deutschland erlaubt. Der Bundestag beschloss mit 434 Stimmen bei 100 Gegenstimmen das von der Bundesregierung vorgelegte Beschneidungsgesetz. 46 Abgeordnete enthielten sich. Der Abstimmung war eine zweistündige Debatte vorausgegangen, in der bis zuletzt um Details gerungen wurde.

Das Recht auf Beschneidung eines Jungen von Geburt an wird künftig im Sorgerecht verankert. Auch religiöse Beschneider, wie sie besonders bei Juden üblich sind, können weiter praktizieren.

Eingriffe sind zulässig, wenn sie „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt” werden. Das bedeutet unter anderem, dass ein Junge im Zweifel eine Betäubung oder Narkose erhält. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, sollen nicht nur Ärzte den Eingriff machen dürfen, sondern auch ausgebildete Beschneider.

Der alternative Gesetzentwurf von Oppositionspolitikern, der Beschneidungen erst ab dem 14. Lebensjahr des Jungen erlauben sollte, fiel im Parlament mit nur 91 Ja-Stimmen durch. Der Gesetzentwurf von 66 Abgeordneten der SPD, Linken und Grünen bekam somit keine Mehrheit. Der Entwurf sah vor, dass nur ein Arzt den Eingriff vornehmen dürfe.

Ein Gesetz zur Regelung der medizinisch nicht notwendigen Beschneidung war nötig geworden, nachdem das Kölner Landgericht den Eingriff aus religiösen Gründen im Mai als Körperverletzung gewertet hatte. Bei Juden und Muslimen löste das Urteil Protest und Unsicherheit aus. In beiden Religionen gehört die Beschneidung zur Tradition. Antisemitische und islamfeindliche Gruppierungen hatten die Debatte zur Propaganda unter dem Vorwand des „Schutzes des Kindeswohls“ genutzt.

Reaktionen: Juden und Muslime erleichtert, Politik gespalten
Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, zeigte sich nach dem Beschluss „froh und erleichtert“. Das Beschneidungsgesetz schaffe „endlich wieder Rechtssicherheit und beende hoffentlich die häufig unselige Debatte, die das Jahr 2012 geprägt hat“. Die Politik habe „schnell und verantwortungsbewusst gehandelt. Dafür hat sie ausdrücklich Lob und Respekt verdient“, so Graumann gegenüber der „Jüdischen Allgemeinen“.

Der Zentralrat der Muslime zeigte sich ebenfalls erleichtert. „Endlich ist dem Spuk mit dem Kölner Fehlurteil ein würdiges Ende gesetzt worden. Der Gesetzgeber hat Rechtssicherheit geschaffen und damit Rechtsfrieden“, erklärte sein Vorsitzender Aiman Mazyek.

Die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen zeigten sich in der Frage gespalten. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier mahnte, es wäre unerträglich, wenn Deutschland das erste Land in Europa wäre, das Beschneider mit einem Staatsanwalt verfolge. Der SPD-Abgeordnete Rolf Schwanitz sprach dagegen von „gesetzlichem Unrecht“. Der Entwurf ignoriere die schweren gesundheitlichen Risiken des Eingriffs.

Auch einige Parlamentarier der Grünen brachten Kritik am Vorschlag der Regierung vor. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast stellte sich dagegen hinter den schwarz-gelben Entwurf und betonte: „Ich will Beschneidungen nicht kriminalisieren.“ (epd/dapd/dpa/Die Welt/sz)