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Gesellschaft

Beschneidungsdebatte: Görmez erhält Einladung in den Bundestag

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Die Beschneidungsdebatte schlägt nach wie vor hohe Wellen, auch in der Türkei. Nun erhielt Prof. Dr. Mehmet Görmez, Vorsitzender der Diyanet-Behörde, eine Einladung in den Bundestag. (Foto: cihan)

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Beschneidungsdebatte: Görmez erhält Einladung in den Bundestag
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Görmez, Leiter des Türkischen Amtes für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet), hat bei einem Empfang des Vorsitzenden der Organisation „Diplomaten International“ (DMW), Günther Meinel, beklagt, dass die Globalisierung eine globale Vernetzung, aber keine entsprechende universelle Toleranz unter den Religionen hervorgebracht habe. Deswegen könne man auch nicht von der positiven Energie der Religionen profitieren.

Anlass für die Aussage sind die Verbotsbemühungen hinsichtlich der Beschneidung von Kindern in Deutschland. Görmez fordert, man müsse sich im Prinzip einig werden, ob und inwieweit überhaupt das Recht hat, über religiöse Vorstellungen, Symbole, Sitten und Gebräuche urteilen zu dürfen.

In diesem Zusammenhang veranschaulichte Görmez die Problematik an einem drastischen Beispiel:
„Wenn das so ist, darf sich niemand darüber wundern, wenn die Taufe von minderjährigen Kindern aufgrund der Erbsünde verboten würde. Eine logische Schlussfolgerung, ähnlich wie die der Verfechter des Beschneidungsverbots, würde nämlich so aussehen: Adam, der etwas Verbotenes getan hatte und aus dem Paradies verbannt wurde, ist der Grund dafür, dass die Menschen nach christlicher Vorstellung mit einer Erbsünde zur Welt kommen. Um sich von dieser Sünde zu befreien, bedürfe es demnach der Taufe eines Neugeborenen. Durch die Taufe des Kindes werde die Sünde abgelegt.

Was aber nun, wenn ein muslimischer Funktionär daherkäme und sagen würde: ‚Hier gibt es zwei rechtswidrige Punkte: Zum einen ist es nicht legitim, zu glauben, ein Kind würde mit Sünden auf die Welt kommen. Niemand darf gezwungen werden, die Schuld Anderer zu tragen. Ich verbiete diesen Denkansatz. Zum anderen ist es nicht legitim, auf Grund dieses rechtswidrigen Glaubens eine Taufe durchzuführen. Ein minderjähriges Kind darf nicht ohne seine Einwilligung getauft werden. Es sollte mit 14 Jahren selber entscheiden, ob es sich taufen lassen will oder nicht.‘

So gesehen werden die Diskussionen nie enden. Wenn wir eine funktionierende, friedlich zusammenlebende Weltgemeinschaft wollen, dann müssen die Menschen frei darin sein, zu entscheiden, woran sie glauben oder nicht glauben.“

Görmez nahm eine Einladung von Meinel nach Deutschland an, wo er seine Position in der Beschneidungsfrage den deutschen Bundestagsabgeordneten darlegen soll.