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Gesellschaft

„Beschneidungsverbot wird sich nicht halten“

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Seit dem Beschneidungsurteil eines Kölner Landgerichts ist eine Woche vergangen. Das Urteil löste Zustimmung, aber auch Empörung aus. Eine Zusammenfassung der Reaktionen auf das Urteil. (Foto: cihan)

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„Beschneidungsverbot wird sich nicht halten“
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Das Gericht hatte in seiner am vergangenen Dienstag verlautbarten Entscheidung die Ansicht vertreten, eine religiös motivierte Beschneidung erfülle den Tatbestand der Körperverletzung. Sie könne auch nicht durch das Einverständnis der Eltern gerechtfertigt werden, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“.
Juden und Muslime sehen in dem Urteil hingegen einen Angriff auf die Religionsfreiheit. Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, übte scharfe Kritik. „Die Beschneidung ist für den jüdischen Glauben absolut elementar und nicht verhandelbar“, sagte Graumann. Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, erklärte, dass seine Organisation gerade prüfe, ob die Frage der rituellen Beschneidung über den Instanzenweg vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden kann. „Die Religionsfreiheit ist ein sehr hohes Gut und darf nicht Spielball einer eindimensionalen Rechtsprechung sein, die bestehende Vorurteile und Klischees weiter verfestigt“, sagte der ZMD-Vorsitzende.
Vertreter christlichen Glaubens kritisierten das Urteil ebenfalls. Der Vorsitzende der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum der Deutschen Katholischen Bischofskonferenz, Bischof Heinrich Mussinghoff, bedauerte, dass sich das Gericht nicht ernsthaft mit den religiösen Gründen der Beschneidung auseinandergesetzt habe. Das Urteil löse erhebliche Unruhe in der jüdischen und der islamischen Gemeinschaft aus. Es stelle auch einen Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern dar, so Mussinghoff: „Das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen ist äußerst befremdlich, weil es der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht in keiner Weise gerecht wird. Der Gegensatz zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem Wohl des Kindes, den die Richter konstruieren, vermag in diesem Fall nicht zu überzeugen. Der gesundheitliche Nutzen der Beschneidung wird von Medizinern unterschiedlich beurteilt.“
Anders interpretiert der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, das Kölner Urteil, das in der rituellen Beschneidung eine Körperverletzung sieht. „Das ist ein klares Signal zum Schutz des Kindes“, sagte er. „Nur weil etwas religiöse Tradition ist, heißt es noch lange nicht, dass es gut ist.“ Auch die Mehrheit der Deutschen lehnt laut einer Emnid-Umfrage das religiös motivierte Beschneidungsritual ab. In der vom „Focus“ in Auftrag gegebenen Umfrage unterstützten 56 Prozent der Befragten das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichts. 35 Prozent hielten die Entscheidung für nicht richtig, während zehn Prozent dazu keine Meinung hatten. Befragt wurden 1000 Menschen.
 
Die jüdische Philosophin Almut Bruckstein Çoruh betrachtet die Diskussion um das umstrittene Urteil gelassen, kritisiert aber ebenfalls das Beschneidungsverbot. Die Diskussion über Grundwerte hält sie für vorgeschoben, in Wahrheit habe das Verbot andere Motive. Es gehe um die Frage „Wie viel Islam wollen wir in Deutschland?“
Auch könne es ohne die Beschneidung kein jüdisches Leben in Deutschland geben, denn sie sei das überlieferte Zeichen der Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft ist. Das hebräische Wort dafür laute „Brit“, gewöhnlich übersetzt als „Bund“. Die Beschneidung besiegele diesen Bund nicht, sondern konstituiere ihn. Das Kölner Urteil parodiere, womöglich ungewollt, die seit 1945 ständig wiederholte Beteuerung, jüdisches Leben in Deutschland solle wieder möglich sein. „Juden und Muslime gehören zu Deutschland. Aber bitte ohne Tradition? Das ist absurd. Deswegen wird sich dieses Urteil auch nicht halten“, sagte Çoruh.