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Gesellschaft

Integration bedeutet auch, in Deutschland bestattet zu werden

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Seit Jahren ist die Frage nach dem Ort der Bestattung für Muslime ein Streitthema. Die Tendenz, sich in Deutschland bestatten zu lassen, steigt. Doch sie könnte noch mehr steigen, wären da nicht die gesetzlichen Hürden. (Foto: initiative-kabir.de)

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Die Reform des Bestattungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, die erstmals die Errichtung eigener muslimischer Friedhöfe ermöglichen soll, stößt bei den islamischen Verbänden auf Skepsis. Alleine die Ausweisung spezieller Friedhofsflächen reicht nach Auffassung führender Vertreter islamischer Organisationen nicht aus. „Im Rahmen der Religionsfreiheit“ müssten auf den Friedhöfen in Nordrhein-Westfalen endlich auch islamische Bestattungsriten zugelassen werden, verlangt der Kölner Islamwissenschaftler Bekir Alboğa, der in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren im Düsseldorfer Landtag die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) vertritt. In NRW lebt etwa eine Million bekennender Muslime.

Tote islamischen Glaubens müssten in einem Leichentuch auf dem Gesicht liegend Richtung Mekka „in unberührter Erde“ bestattet werden, erklärt Alboğa. Muslimische Gräber seien Ewigkeitsgräber und dürften nicht umgegraben werden. Zudem sollten Muslime innerhalb von 24, spätestens aber 48 Stunden nach ihrem Tod bestattet werden. Dies aber scheitere vielfach an den deutschen Behörden, da es bei Standes- und Gesundheitsämtern an entsprechenden Wochenend- und Feiertags-Notdiensten mangele. Schließlich muss in Deutschland gesetzlich eine 48-stündige Wartefrist nach dem Tod eingehalten werden. Damit soll die Bestattung eines Scheintoten ausgeschlossen werden.

95% lassen sich noch in die Heimat überführen

Etwa 95 Prozent der in Deutschland sterbenden Muslime lassen sich laut Alboğa in ihrem Heimatland beerdigen, weil gegenwärtig nur dort ihre Bestattung nach islamischen Riten und Traditionen sichergestellt sei. Genau dies will NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) mit der Reform des Bestattungsgesetzes ändern. „Zu einer erfolgreichen Integrationspolitik gehört auch, dass Muslime in Nordrhein-Westfalen so bestattet werden können, wie es ihrer Kultur und ihrem Glauben entspricht.“ Dies aber stellt der Entwurf der rot-grünen Landesregierung nach Meinung der islamischen Verbände längst nicht sicher. „Gut gemeint, aber schlecht gemacht“, lautete der Tenor der Kritiker bei einer parlamentarischen Anhörung im gläsernen Landtagsrundbau am Düsseldorfer Rheinufer.

Der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums, Christoph Meinerz, tritt den Bedenken der muslimischen Verbände entgegen. In Nordrhein-Westfalen bestehe „kein gesetzlicher Sargzwang“. Allerdings existierten gegenwärtig noch zahlreiche örtliche Friedhofssatzungen, in denen eine Sargpflicht verankert sei. Meinerz sieht jetzt die Städte und Gemeinden als Friedhofsbetreiber am Zug. „Die Kommunen können es leicht ermöglichen, dass auf muslimischen Friedhöfen ohne bürokratischen Aufwand Tuchbestattungen durchgeführt werden.“ Tatsächlich beschränkt sich die Sargpflicht in etlichen Kommunen nur noch auf den Transport, nicht aber auf die Bestattung. Es gibt aber auch Städte, die eine Tuchbestattung nach muslimischem Ritus unter Hinweis auf landesgesetzliche Hygienevorschriften bislang strikt ablehnen.

Auch die Einhaltung einer 48-Stunden-Frist hält der Sprecher des Gesundheitsministeriums für möglich. Eine solch zügige Bestattung sei nach den geltenden Gesetzen durchaus möglich, wenn ein zweiter Arzt den Tod festgestellt habe. Hierzu sei eine Ausnahmeregelung des Ordnungsamtes erforderlich. Kommunen die beabsichtigten, einen Friedhof an einen muslimischen Verband oder Verein zu übertragen, können laut Meinerz über einen „ordnungsbehördlichen Notdienst“ regeln, dass künftig auch an Wochenenden die notwendigen Formalitäten erledigt werden könnten.

Migranten fühlten sich erst dann vollständig integriert, wenn sie hier trauern können

Der rot-grüne Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz sieht vor, dass muslimische Organisationen ab 2014 in Nordrhein-Westfalen erstmals eigene Friedhöfe betreiben dürfen. In Wuppertal haben sich bereits elf örtliche Moscheegemeinden zusammengeschlossen, um dort im kommenden Jahr einen muslimischen Friedhof zu errichten. Der muslimische Friedhof in Wuppertal soll unmittelbar in Nachbarschaft zu einem christlichen und jüdischen Friedhof entstehen. Migranten fühlten sich erst dann vollständig integriert, wenn sie hier ihre Angehörigen bestatten und ihre Trauer ausleben könnten, sagt Jürgen Lemmer, der Integrationsbeauftragte der Stadt Wuppertal.

Auf städtischen Friedhöfen abgetrennte muslimische Grabfelder stießen nach Angaben der kommunalen Spitzenverbände in der Vergangenheit kaum auf Akzeptanz. Die Zahl muslimischer Bestattungen auf diesen Grabfeldern liege derzeit bei fünf bis 25 pro Jahr, berichtet die Hauptreferentin des NRW-Städtetages, Barbara Meißner. Nach Einschätzung von Selim Mercan von der Wuppertaler DITIB-Gemeinde wird der Bedarf an muslimischen Friedhöfen in deutschen Großstädten „schneller als gedacht steigen“. Zwar würden die Verstorbenen der ersten Zuwanderer-Generation noch zum Großteil in ihr Heimatland überführt. Bei den Jüngeren sehe dies aber schon anders aus. „Die haben nicht mehr so eine enge Bindung zum Ursprungsland und die Angehörigen wollen das Grab möglichst oft besuchen.“

Fehlender Körperschaftsstatus großes Manko

Vertreter der christlichen Kirchen äußern Vorbehalte gegen den rot-grünen Gesetzentwurf. Um den dauerhaften Betrieb eines Friedhofs zu gewährleisten, müssten die Betreiber den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts haben, fordert der Leiter des Katholischen Büros NRW, Prälat Martin Hülskamp. Bisher sind die muslimischen Verbände in Deutschland aber nicht als Religionsgemeinschaften anerkannt. Statt eigenständiger Friedhöfe sollen nach den Vorstellungen der katholischen Kirche deshalb entsprechende Bestattungsflächen auf allen öffentlichen Friedhöfen ausgewiesen werden, „um dem nachvollziehbaren Anliegen der Muslime zu entsprechen“.

Da ist die rot-grüne Landesregierung längst weiter – und findet damit im Grundsatz den Beifall der islamischen Verbände. „Wenn Menschen sich in Deutschland zugehörig fühlen, wollen sie auch hier beerdigt werden“, sagt Islamwissenschaftler Alboğa. Die Möglichkeit, in Deutschland nach islamischem Ritus bestattet zu werden, vermittle auch das Gefühl, „hier gewollt zu sein“. Eine Urnenbestattung bleibe für Muslime tabu. Deshalb müssten sie endlich auch – so selbstverständlich wie Christen und Juden – ihre Religionszugehörigkeit im Personalausweis dokumentieren können, fordert Alboğa. „Wir sind gläubige Muslime und wollen nicht feuerbestattet werden.“