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Gesellschaft

Beten an der Uni: Muslimvertreter will „keine Extrawurst“

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Ein „Raum der Stille“ für alle, ob gläubig oder nicht: Schulen, Universitäten oder Krankenhäuser bieten solche Rückzugsgelegenheiten an. Das führt zu Diskussionen – und manchmal auch zur Schließung.

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Beten, meditieren oder einfach ausruhen – das ist der Zweck eines „Raumes der Stille“, den Schulen, Universitäten oder Krankenhäuser mitunter als Rückzugsmöglichkeit vom Alltag anbieten. Eine Idee, an der sich zur Zeit jedoch die Geister scheiden. Statt Toleranz und gegenseitiges Verständnis zu fördern, macht sich Unfrieden zwischen den unterschiedlichen Nutzern breit. Hauptvorwurf: Manche Muslime nähmen den Raum für rituelle Gebete in Beschlag, die anderen blieben außen vor.

Prominentestes Beispiel: Die Technische Universität Dortmund. Dort wurde der „Raum der Stille“ kürzlich geschlossen, zunächst hieß es „aus Sicherheitsgründen“, weil der Raum angeblich nach Geschlechtern getrennt worden sein soll. Ein Vorgang, der wiederum sogar die Fachstelle für Religionsgutachten in Ägypten empörte. Sie reagierte mit einer Stellungnahme auf die Schließung und bezeichnete sie als Diskriminierung von Muslimen.

Ausgangspunkt soll die Beschwerde von muslimischen Studentinnen gewesen sein, die sich benachteiligt fühlten. Zudem sollen dort Gebetsteppiche, Korane und Flugblätter ausgelegt worden sein – ein Verstoß gegen die Nutzungsordnung, wie aus einer Stellungnahme der TU hervorgeht.

Der Rat muslimischer Studierender und Akademiker (RAMSA) kritisierte die Art und Weise des Umgangs der Universität mit ihren muslimischen Studierenden – dies insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen medialen Berichterstattung, die hauptsächlich die Sicht der Universität aufgreift.

Misstrauen abbauen, Dialog fördern

Auch die Schulen in Niedersachsen beschäftigt derzeit dieses Thema. Dort gibt es Befürchtungen, der geplante Staatsvertrag des Landes mit muslimischen Verbänden führe zu eigenen schulischen Gebetsräumen für Muslime. Eine Sorge, die unbegründet sei, betont die Sprecherin des Kultusministeriums, Susanne Schrammar. Der Vertragsentwurf spreche nur von „Gebetsmöglichkeiten“, deren Einrichtung aber nach wie vor nicht verpflichtend sei. Dies könne ein „Raum der Stille“ sein, der aber dann allen Schülern offenstehe, „die beten möchten oder Ruhe suchen“. Ein Plan, mit dem der Vorsitzende des Moscheen-Verbandes Schura Niedersachsen, Avni Altıner, durchaus einverstanden ist: „Wir wollen keine Extrawurst. Ein gemeinsamer Gebetsraum an Schulen trägt dazu bei, Misstrauen abzubauen und den religiösen Dialog zu fördern.“

Schulleiterin Brigitte Burchardt vom Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding sieht die öffentliche Ausübung von Religion an Schulen dagegen kritisch. Sie verbot einem muslimischen Schüler 2011, während der Pause sein Mittagsgebet nach islamischem Brauch zu verrichten, weil dies den Schulfrieden störe: Andere Schüler hatten sich durch das Gebet auf dem Gang beeinträchtigt gefühlt. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihr Recht. Allerdings betonten die Leipziger Richter, es handle sich um eine Einzelfallentscheidung. Schüler seien grundsätzlich berechtigt, in ihrer Schule auch öffentlich zu beten. Die Religionsfreiheit finde aber dann ihre Schranken, wenn dies den Schulfrieden gefährde.

Stilles Gebet ja, öffentliches Ritualgebet nein

Die damalige Empfehlung der Richter, die Einrichtung eines „Raumes der Stille“ oder Gebetsraumes zu prüfen, um religiösen Schülern ein Gebet zu ermöglichen, findet Burchardt auch heute noch problematisch. „Wir haben keinen Raum der Stille oder Ähnliches“, sagt die Direktorin, an deren Schule mehr als 30 Nationen vertreten sind. Ein solcher Raum sei seit dem damaligen Fall nicht mehr nötig gewesen. Und die Möglichkeit, ein stilles Gebet zu verrichten, hätten die Schüler schließlich jederzeit – nur eben kein öffentliches Ritualgebet.

Der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, befürwortet dagegen grundsätzlich die Einrichtung eines allen offen stehenden „Raumes der Stille“ an Schulen. Diese gebe es allerdings eher selten. „Von 40.000 Schulen in Deutschland haben rund 1.000 ein solches Angebot. Es müssen erst einmal entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sein ebenso wie Aufsichtspersonal“, erklärt er. „Vor allem muss es ein Konzept geben, dass von der Schulgemeinschaft getragen wird. Und es muss ein Angebot sein, das jede Gruppe zum Zuge kommen lässt. Dann klappt es gut“, so Meidinger. (kna/dtj)