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Gesellschaft

Der Verlierer ist Neukölln

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Die 26-jährige Betül Ulusoy hat mit dem Beharren auf ihrem Recht auf Kopftuch gegenüber dem Bezirksamt Neukölln anderen muslimischen Frauen den Weg gebahnt. Am Ende bot ihr ein Amt sogar von sich aus eine Arbeitsstelle an.

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KOMMENTAR Neutralität und Kopftuch. Das passt anscheinend nicht ganz zusammen. In den letzten Wochen gibt es erneute Debatte über die Rolle des Kopftuchs im öffentlichen Raum. Angefangen hatte sie in einem bundesweit bekannten Bezirk der Bundeshauptstadt Berlin.

Die 26-jährige Juristin und Muslimin Betül Ulusoy hatte sich im Bezirksamt Neukölln für eine dreimonatige Ausbildung beworben. Nach eigener Aussage hatte sie bereits eine telefonische Zusage, die jedoch zurückgezogen wurde, nachdem sie selbst vorstellig geworden war.

Der Grund: Ihr Kopftuch. Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey (SPD), Nachfolgerin von Heinz Buschkowsky, wollte Ulusoy zunächst überhaupt nicht einstellen, dann sagte sie die Prüfung des Falles zu. Das Ergebnis: Ulusoy dürfe zwar das Referenderiat machen, dabei jedoch keine „hoheitliche Aufgaben“ übernehmen.

Wir erinnern uns alle an den Fall Fereshta Ludin, der wegen ihres Kopftuchs die Ausübung ihres Berufs als Lehrerin untersagt worden war. Nach Jahren der Unklarheit hatte das Bundesverfassungsgericht im März in Bezug auf Lehrkräfte geurteilt, dass keine Verletzung einer Neutralitätspflicht vorliege, solange diese „nicht verbal für ihre Position oder für ihren Glauben werben und die Schülerinnen und Schüler über ihr Auftreten hinausgehend zu beeinflussen versuchen“. Damit dachte man, dass sich das Problem erübrigt habe. Selbst in Neukölln, wo aber das Urteil offenbar noch nicht angekommen war.

Karlsruhe sprach sich klar für religiösen Pluralismus aus

Im Fall von Ulusoy hätte sich die Frage gestellt, wo das Problem dann im Falle eines Referendariats an einem Bezirksamt liegen sollte, wenn dortige Kunden „lediglich mit der ausgeübten positiven Glaubensfreiheit“ Ulusoys konfrontiert worden wären, was im Übrigen durch das Auftreten anderer Behördenmitarbeiter mit anderem Glauben oder anderer Weltanschauung in aller Regel relativiert und ausgeglichen worden wäre – um es mit den Worten des BVerfG zu formulieren.

Einer Vorgabe des Kammergerichts folgend wollte man am Ende die Situation retten, indem man Ulusoy mitteilte, sie dürfe ihr Referendariat auch mit Kopftuch antreten, werde aber von hoheitlichen Aufgaben, bei denen sie mit Bürgern Kontakt hätte, freigestellt. Sprich: Kopftuch ja, aber nur zu unseren Bedingungen.

Ulusoy entschied sich am Ende jedoch dafür, ihr Rechtsreferendariat im Bezirksamt Neukölln doch nicht anzutreten. Sie wird stattdessen eine ihr seitens des Landes Berlin angebotene Stelle antreten, wo man offenkundig mit ihrem Kopftuch kein Problem zu haben scheint. Das muss man sich mal vorstellen, welch ein Affront! Da zeigt sich das Bezirksamt gütig und bietet einer Muslimin eine Stelle an, die sie dann nicht annimmt, weil sie auch andere Möglichkeiten hat!

„Neukölln, Du Opfer!“

Unter den Bezirkspolitikern in Neukölln fühlt man sich nun als Opfer. Zu diesem hätte Ulusoy das Bezirksamt durch ihre „Inszenierung“ gemacht, beklagte sich der stellvertretende Bezirksbürgermeister Falko Liecke (CDU) auf seinem Facebook-Account.

„Man kann Ihre Entscheidung eigentlich nur so verstehen, dass es Ihnen von Anfang an ausschließlich um Ihre politische Kampagne gegangen ist, nicht um Ihre Ausbildung“, pflichtete diesem der SPD-MdB Fritz Felgentreu bei.

Dass jetzt angeblich ein Berufsverbot gegen die Juristin angestrengt werden soll, ist mehr als eine Frechheit.

Ulusoy betont: „Mir kommt es auf die Sache an, nicht auf persönliche Empfindlichkeiten. Aber das Bezirksamt hatte es offenbar eilig und hat sich entschieden.“ Außerdem sei nach islamophoben und sexistischen Äußerungen, die von Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung gekommen seien, das Vertrauensverhältnis erschüttert gewesen. Wer möchte schon an einem Ort arbeiten, an dem er/sie nur zum Teil erwünscht ist?

Hoffnung auch für andere muslimische Frauen

Der Verlierer ist am Ende Neukölln. Nicht nur, weil dem Bezirk eine begabte und engagierte Juristin entgeht. Bislang hatte man entgegen der nunmehr auch vom BVerfG verdeutlichten Rechtslage rechtswidriger Weise selbst Praktikantinnen mit Kopftuch bewusst nicht eingestellt und sich offenbar darauf verlassen, dass die Betroffenen sich dagegen nicht wehren würden. Nun können sich andere junge muslimische Frauen in Neukölln nicht nur auf das BVerfG-Urteil, sondern auch auf den Präzedenzfall Betül Ulusoys berufen, der auch mit Kopftuch ein Praktikums- bzw. Referenderiatsplatz angeboten wurde.

Jahrelang wurde den muslimischen Mädchen eingebläut, sie sollten zur Schule gehen, studieren, arbeiten. Wenn sie dann kurz davor stehen, Karriere zu machen heißt es: „Halt! Du trägst ja ein Kopftuch.“ Der Fall von Betül Ulusoy ist nur ein einziger, es gibt tausende Betüls in Deutschland, da bin ich mir sicher. Nicht jede hat den Mut und die Kraft, so offensiv mit ihrem Fall umzugehen. Wenn es jetzt allerdings bei jeder künftig heißt, sie führe eine politische Kampagne, ihr gehe es nur um das Kopftuch, dann frag ich mich, wer für diese Kommentare verantwortlich ist. Nicht der muslimische Mann unterdrückt seine Frau oder Tochter, sondern der deutsche Arbeitgeber oder gar Staat.

Dass sich allerdings angesichts des durch die Medien gegangenen Falls andere Ämter sogar von sich aus an Ulusoy gewandt haben, um ihr auch mit Kopftuch eine Arbeitsmöglichkeit zu bieten, ist ein noch größerer Hoffnungsschimmer dahingehend, dass religiöser Pluralismus in Deutschland auch vor der Verwaltung nicht mehr länger haltmachen wird.