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Politik

BND muss bestimmte Fragen zur Gülen-Bewegung beantworten

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Ein Journalist möchte wissen, welche Informationen der Bundesnachrichtendienst an seine Kollegen weitergegeben hat. Das Bundesverwaltungsgericht gibt ihm in einigen Punkten recht.

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Aus Geheimunterlagen geht Medienberichten zufolge nun hervor, dass der BND der NSA jahrelang auch Daten deutscher Bürger zuleitete. Die Frage steht im Raum, ob zuständige Kontrollgremien des Bundestages bewusst falsch informiert wurden.
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Ein Journalist möchte wissen, welche Informationen der Bundesnachrichtendienst an seine Kollegen weitergegeben hat. Das Bundesverwaltungsgericht gibt ihm in einigen Punkten recht.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Auskunft darüber geben, ob er Informationen zur möglichen Beteiligung der Gülen-Bewegung am Putschversuch in der Türkei an Medien weitergegeben hat. So lautet ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, der am Montag veröffentlicht wurde. Darin gibt der 6. Senat des Gerichts dem Antrag eines Redakteurs des in Berlin erscheinenden «Tagesspiegels» recht, der unter anderem verlangt hatte zu erfahren, ob der BND Journalisten Erkenntnisse zu diesem Thema etwa im Rahmen von Hintergrundgesprächen vermittelt habe, bevor sich BND-Präsident Bruno Kahl dann in einem Interview dazu äußerte.

Dagegen verpflichteten die Richter den BND nicht, auch Informationen zum Beispiel dazu preiszugeben, welche Medien oder Medienvertreter er üblicherweise zu Hintergrundgesprächen einlädt, wann solche Veranstaltungen wo stattgefunden haben, zu welchen Themen sie organisiert wurden oder an welchen Orten, wie der Journalist zu erfahren verlangt hatte. Der Redakteur hatte argumentiert, eine pauschale Auskunftsverweigerung verletze die Pressefreiheit. Für diese Informationen bestehe außerdem kein «schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse».

Das sah der BND anders und machte unter anderem geltend, bei solchen Hintergrundgesprächen mit ausgewählten Journalisten würden der Kreis der Teilnehmer genau wie die Themen und Inhalte nach gegenseitiger Vereinbarung vertraulich behandelt.

BND muss zumindest einen Teil der Fragen beantworten

Mit seiner einstweiligen Anordnung verpflichtet das Gericht den Bundesnachrichtendienst nun, dem «Tagesspiegel»-Redakteur Jost Müller-Neuhof zumindest einen Teil seiner Fragen zu beantworten. Aus seiner Sicht sei damit klargestellt, dass sich Journalisten jedenfalls grundsätzlich über die bisher geheim gehaltene «selektive Informationsvermittlung» durch die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden an andere Journalisten informieren dürften.

Die Ansicht der Bundesregierung, ihre vertraulichen Gespräche mit Journalisten seien prinzipiell und pauschal vor jeglicher Auskunft gegenüber anderen Pressevertretern geschützt, sei damit mindestens fraglich geworden, so Müller-Neuhof. Im vergangenen Jahr hatte der rechtspolitische Korrespondent bereits versucht, vor Gericht den Anspruch durchzusetzen zu erfahren, wer an den Hintergrundgesprächen im Bundeskanzleramt teilnimmt. Das Verwaltungsgericht Berlin gab ihm zunächst recht, das Oberverwaltungsgericht (Az. OVG 6 S 1.17) lehnte eine Entscheidung per Eilverfahren ab. Das Hauptverfahren steht auch in diesem Fall noch aus.

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dpa/dtj