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Panorama

US-Bundesgericht erklärt NSA-Datensammlung für legal

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Während in Deutschland große Aufregung um die geheimdienstlichen Aktivitäten der US-amerikanischen NSA herrschte, sehen andere Länder die Informationsgewinnung als lebenswichtig an. Nun stärkt ein Gericht den Diensten den Rücken.

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Aus Geheimunterlagen geht Medienberichten zufolge nun hervor, dass der BND der NSA jahrelang auch Daten deutscher Bürger zuleitete. Die Frage steht im Raum, ob zuständige Kontrollgremien des Bundestages bewusst falsch informiert wurden.
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Das im Laufe des Jahres in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geratene Spähprogramm des US-Geheimdienstes NSA entzweit die amerikanische Justiz. Ein Bundesgericht in New York erklärte das massenhafte Sammeln von Telefon-Metadaten von US-Bürgern für rechtmäßig. Es handele sich um einen „Gegenschlag“ des Staates gegen den Terrorismus, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Erst kürzlich hatte ein Bundesgericht in Washington das Programm für mutmaßlich verfassungswidrig erklärt. Die Frage dürfte vor dem obersten Gerichtshof landen.

Das New Yorker Gericht argumentiert, der Schutz der US-Bürger vor Überwachung sei „fundamental, aber nicht absolut“. „Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Regierung gesammelte Telefon-Metadaten zu anderen Zwecken nutzt als für Ermittlungen gegen terroristische Angriffe und deren Vereitelung“, meinte der Vorsitzende Richter William H. Pauley in seiner Begründung. Allerdings kämen „unbeabsichtigte Verletzungen der Richtlinien“ vor, räumte das Gericht ein.

Die klagende American Civil Liberties Union (ACLU) kündigte Berufung an. „Wir sind äußerst enttäuscht von dieser Entscheidung“, teilte die Organisation mit. Das Urteil unterschätze die Auswirkungen des Programms auf die Privatsphäre der Bürger. Ein Sprecher des Justizministeriums meinte dagegen, die Regierung begrüße das Urteil.

Obama beauftragte Expertenkommission mit Analyse

Das Urteil steht in krassem Widerspruch zur Entscheidung des Washingtoner Gerichts von Mitte Dezember. Dieses Gericht hatte ausdrücklich die Behauptung der Geheimdienste zurückgewiesen, durch die Überwachung seien Terroranschläge verhindert worden. Dies sei in keinem einzigen Fall wirklich bewiesen, hieß es. Man könne sich „keine rücksichtslosere und willkürlichere Invasion als diese Speicherung persönlicher Daten von praktisch jedem einzelnen Bürger (…) ohne vorherige richterliche Erlaubnis vorstellen“.

Eine von US-Präsident Barack Obama beauftragte Expertenkommission hatte vergangene Woche Empfehlungen zu Korrekturen des NSA-Programms gegeben. Demnach soll die NSA keine riesige Datenbank zu Telefonanrufen in den USA mehr unterhalten. Stattdessen sollten diese Informationen bei den Netzbetreibern bleiben und von der NSA nur auf Anfrage abgerufen werden können. Für die Überwachung ausländischer Spitzenpolitiker soll es größere Einschränkungen geben. Jede Entscheidung dazu müsse „mit großer Sorgfalt getroffen“ werden, unter Abwägung diplomatischer und wirtschaftlicher Folgen.

Schweden: Datenaustausch mit NSA „völlig legal“

Das NSA-Programm hatte der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden im vergangenen Sommer enthüllt. Vor allem die später bekanntgewordene Abhöraktion gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zu einem Eklat geführt.

Andere Länder gehen entspannter mit den Enthüllungen um: Dänemark beispielsweise bekannte sich zur Teilnahme am Datenaustausch zwischen dem eigenen Geheimdienst und der NSA, noch bevor die dortigen Medien auf die Zuarbeit des US-Journalisten Glenn Greenwald zurückgreifen konnten. In Schweden erklärte die Regierung die Arbeit der dortigen für SIGINT (Signaltechnische Informationsgewinnung) zuständigen FRA für „völlig legal“, unabhängig von den Behauptungen Greenwalds. „Wir brauchen das“, betonte Verteidigungsministerin Karin Enström, „wir benötigen einen gut funktionierenden Militärgeheimdienst, um uns vor Gefahren von außen zu schützen.“

Obama will im Januar Korrekturen des Programms bekanntgeben. (dpa/dtj)