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BMI: Deutschpflicht für türkische Ehepartner bleibt trotz EuGH-Urteil

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Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken müssen keinen Sprachtest mehr bestehen, um nach Deutschland nachzukommen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am vergangenen Donnerstag.

Doch das Bundesinnenministerium will nach SPIEGEL-Informationen trotz des Urteils an den Deutschtests für nachziehende Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken festhalten. „Es wird bei allgemeinen Sprachtests bleiben, weil sie unverzichtbar für die Integration von Zuwanderern sind“, zitierte das Magazin Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, in einem Bericht vom Sonntag. Der SPIEGEL kündigte außerdem für die am morgigen Montag erscheinende Ausgabe einen umfassenden Bericht zu dem Thema an.

Ausgangspunkt der EuGH-Entscheidung war eine Klage einer Türkin. Seit 1998 wohnte ihr Mann in Deutschland und sie in der Türkei. Da sie Analphabetin ist, konnte sie den notwendigen Sprachtest nicht bestehen und deswegen nicht nach Deutschland kommen.