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Politik

Bundeskabinett billigt Gesetzesentwurf

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Nach mehreren Monaten der Rechtsunsicherheit hat das Bundeskabinett endlich Klarheit geschaffen. Durch die Neuregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch wird eine klare Grundlage für die legale Durchführung der Beschneidung geschaffen. (Foto: dpa)

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Bundeskabinett billigt Gesetzesentwurf
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Wie die FAZ berichtete, hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Gesetzentwurf zu Beschneidungen von jüdischen und muslimischen Jungen verabschiedet. Demnach soll der Eingriff unter der Voraussetzung, dass die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden, erlaubt bleiben. Eltern müssen sich außerdem vor dem Eingriff über die Risiken aufklären lassen und eine Gefährdung des Kindeswohls darf nicht vorliegen.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, begrüßte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung dem Fernsehsender „Phoenix“ gegenüber in einer ersten Reaktion als „sehr gelungen und geglückt“. Die Politik in Deutschland habe zügig, verantwortungsbewusst und sensibel gehandelt. „In diesem Fall haben unsere Politiker viel Lob und Respekt verdient“, so Graumann.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mayzek, forderte namens seines Verbandes hingegen noch Nachbesserungen an dem Entwurf. So stellte er am Mittwoch im Bayerischen Rundfunk den Begriff des „Kindeswohlvorbehalts“ in Frage. „Die Eltern haben einen Erziehungsauftrag, und den müssen sie natürlich auch erfüllen“, betonte Mayzek. Insgesamt gehe der Gesetzentwurf aber in die richtige Richtung. Damit werde das „unmissverständliche Signal von Deutschland“ ausgehen, dass Juden und Muslime nicht kriminalisiert würden. Außerdem werde wieder Rechtssicherheit geschaffen.

Durch den Kabinettsbeschluss wurde dem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln (DTJ berichtete) von Anfang Mai dieses Jahres, in dem dieses die Beschneidung als rechtswidrige Form der Körperverletzung wertete, die Grundlage entzogen.

Infolge des Urteils hatten Humanistenverbände und politische Parteien wie „Die Linke“, „Die Freiheit“, „Pro NRW“ oder die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)“ gefordert, Juden und Muslime hätten ihre religiösen Lehren den in der Urteilsbegründung zum Ausdruck gebrachten Werten des säkularen Humanismus anzupassen, widrigenfalls strafrechtliche Sanktionen gegen Eltern und Religionsausübungsverbote zum Tragen kommen müssten.

Trotz der Neuregelung wollen sich die Gegner der Religionsfreiheit nicht geschlagen geben. Unisono signalisieren die „Giordano-Bruno-Stiftung“ und die Rechtsextremen, dass „die Sache noch nicht ausgestanden“ wäre und man den „Verstümmelungslobbyisten“ weiterhin „Widerstand“ entgegenbringen wolle.