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Bundesregierung gibt türkischem Antrag statt: Strafverfahren gegen Böhmermann zugelassen

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Der Weg für ein gesondertes Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdoğan ist frei. Die Bundesregierung gab einem entsprechenden Wunsch der Türkei statt, wie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag in Berlin mitteilte.

Auf einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt betonte Merkel, dass dies keine Vorverurteilung Böhmermanns bedeute. Die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit würden ein faires Verfahren gegen ihn gewährleisten und es sei Sache der Justiz, zu beurteilen, ob er sich mit seinem Schmähgedicht strafbar gemacht habe. Zugleich gab sie bekannt, dass man eine Abschaffung des Paragraphen 103 in die Wege leiten werde und dieser bis 2018 gestrichen werden soll.

Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen TV-Show „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht über Erdoğan vorgetragen, das zahlreiche Formulierungen enthielt, die unter die Gürtellinie zielen. Dies sorgte in der Türkei für große Empörung. An der Entscheidung der Bundesregierung waren nach Seiberts Angaben das Kanzleramt, das Auswärtige Amt, das Innen- und das Justizministerium beteiligt. Auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sei einbezogen worden.

Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. (dpa/dtj)