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Gesellschaft

Rassismusvorwürfe: Bundesregierung muss sich vor der UN rechtfertigen

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Die Bundesregierung muss sich vor dem Anti-Rassismus-Ausschuss rechtfertigen. Die Anhörung ist turnusgemäß alle zwei Jahre, doch sind seit dem letzten Mal mehrere Themen auf die Agenda gekommen, die unangenehm für die Regierung werden dürften.

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Die Bundesregierung stellt sich am Dienstag (ab 15.00 Uhr) in Genf kritischen Fragen unabhängiger Experten zu Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in Deutschland. Im Vorfeld der turnusmäßigen Anhörung zur Umsetzung der 1969 in Kraft getreten UN-Konvention zur Beseitigung der Rassendiskriminierung riefen Menschenrechtsaktivisten die Bundesrepublik zu einem entschlosseneren Vorgehen auf.

Unter anderem die Pegida-Demonstrationen hätten deutlich gemacht, dass „Rassismus sich nicht nur in rechtsextremen Milieus, sondern in der gesamten Gesellschaft findet“, erklärte das Deutsche Institut für Menschenrechte. Man hoffe, dass die Anhörung im Anti- Rassismus-Ausschuss der UN klar dazu beiträgt, dass „die Bekämpfung von Rassismus in Deutschland endlich zu einem wichtigen Politikfeld wird“, sagte Petra Follmar-Otto, Abteilungsleiterin des Instituts.

„Zu wenig Abgrenzung von Politikern und Parteien“

Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, erklärte: „Viele Politiker und Parteien grenzen sich nicht konsequent von rassistischen Ressentiments, Stereotypen und Vorurteilen ab.“ Das trage zur „Stigmatisierung von Minderheiten“ bei, wie sie unter anderem von Pegida betrieben werde.

Zu der zweitägigen Anhörung vor dem UN-Ausschuss hat die Bundesregierung Vertreter der Ministerien für Justiz und Inneres sowie der Polizei und weiterer Behörden nach Genf entsandt. Sie wird geführt von Almut Wittling-Vogel, Leiterin der Unterabteilung für Menschenrechte im Justizministerium.

Die 18 unabhängigen Experten des UN-Ausschusses wollen später Empfehlungen für die Bundesregierung zur weiteren Umsetzung der Konvention gegen Rassismus veröffentlichen. Ihnen liegen der Staatenbericht der Bundesregierung über die Verwirklichung der Anti-Rassismus-Konvention sowie Parallelberichte verschiedener Menschenrechtsorganisationen vor. Diese weisen vor allem auf aus ihrer Sicht weiter existierende Defizite hin.

Vorwurf des „Racial Profiling“ gegen die deutsche Polizei

Unter anderem erheben sie Vorwürfe hinsichtlich eines „Racial Profiling“ bei der Polizei. So würde die Bundespolizei bei Kontrollen in Zügen verstärkt Menschen allein wegen ihrer Hautfarbe herausgreifen und damit gegen das Diskriminierungsverbot der UN-Konvention verstoßen.

Solche Praktiken würden das Vertrauen ethnischer Minderheiten in die deutsche Polizei untergraben, warnte Amnesty International. Zudem würde es bei denjenigen, die solche Kontrollen beobachten, oft Vorurteile gegen Minderheiten verstärken. Im Staatenbericht der Bundesregierung wird jedoch bestritten, dass es bei der deutschen Polizei ein systematisches „Racial Profiling“ gebe.

Menschenrechtsgruppen bemängeln auch, dass in einigen deutschen Kommunen Flüchtlinge vom Zugang zum Wohnungsmarkt ausgeschlossen seien. Zudem sei es für Opfer von rassistischer Diskriminierung noch vergleichsweise schwierig, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. (dpa/dtj)