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Bundesregierung über Böhmermann: Pressefreiheit „nach innen und außen unverhandelbar“

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Die Bundesregierung will „das förmliche Verlangen“ der Türkei nach Strafverfolgung von Jan Böhmermann wegen des hoch umstrittenen Erdoğan-Gedichts des Satirikers prüfen. Dies werde ein paar Tage, aber nicht Wochen dauern, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. „Mit den rechtlichen Fragen, die jetzt zu prüfen sind, waren wir in den letzten Jahren nicht befasst.“ Dazu sollte es noch am Montag erste Gespräche auf Ebene der fachlich Zuständigen im Auswärtigen Amt, Justizministerium und Kanzleramt geben.

Seibert betonte, die Freiheit der Kunst und die Pressefreiheit seien für Kanzlerin Angela Merkel (CDU) „höchstes Gut“ und weder nach innen noch nach außen verhandelbar. Dies gelte unabhängig davon, ob sie etwas für geschmacklos halte und davon, dass die EU mit der Türkei in der Flüchtlingskrise zusammenarbeite.

Böhmermann hatte das Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan mit dem Titel „Schmähkritik“ am 31. März in seiner satirischen Fernsehshow „Neo Magazin Royale“ präsentiert – und vorher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass so etwas in Deutschland nicht erlaubt sei. Dennoch waren sich viele Beobachter darin einig, dass er mit dem Gedicht Grenzen überschritten habe.

Steffen Seibert zu #Böhmermann

#Böhmermann – das hat Regierungssprecher Steffen Seibert heute gesagt. Unmissverständlich gilt: „Die Grundwerte des Grundgesetzes sind nicht verhandelbar.“

Posted by Bundesregierung on Montag, 11. April 2016