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Sänger in Pariser Oper verweigern wegen Burqa-Trägerin den Auftritt – Australien hebt Verbot auf

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Die Vollverschleierung bewegt in westlichen Gesellschaften weiterhin die Gemüter. Während im fernen Australien das Tragen der Burqa für Parlamentsbesucherinnen wieder erlaubt ist, sorgt ein neuer Vorfall in Frankreich, wo das Tragen der Burqa verboten ist, für neuen Diskussionsstoff.

In Frankreich wurde Zeitungsberichten zufolge eine vollverschleierte muslimische Touristin aus der Golfregion der Pariser Oper verwiesen. Sie wollte dort zusammen mit ihrem Begleiter der Verdi-Oper „La Traviata“ beiwohnen und saß in der ersten Reihe hinter dem Dirigenten.

Offenbar fühlten sich einige Mitwirkende in der Oper so stark von dem Gesichtsschleier gestört, dass diese sich weigerten, zu singen, sollte nicht dem in Frankreich geltenden und jüngst vom EGMR abgesegneten Verbot der Ganzkörperverschleierung Rechnung getragen werden.

Auf die Aufforderung hin, den Gesichtsschleier abzulegen, hatten die arabischen Touristen das Opernhaus verlassen. Das französische Kulturministerium fühlte sich dem „Spiegel“ zufolge nun sogar berufen, an einer entsprechenden Mitteilung an Theater, Museen und andere öffentliche Institutionen zu arbeiten, auf dass diese die Einhaltung des Gesetzes durch alle Besucher und Zuschauer gewährleisten mögen.

In Australien Burqa auch im Parlament wieder erlaubt

Die australische Regierung hingegen hat restriktive Auflagen für den Zugang von Frauen mit Gesichtsschleier zum Parlament zurückgenommen. Demnach dürfen Frauen, die ihr Gesicht mit einem Gesichtsschleier (Niqab) oder einem Ganzkörper-Schleier (Burqa) verhüllt haben, künftig auch regulär in den Besucherrängen des Parlaments Platz nehmen, wie die australische Tageszeitung „The Nation“ (Montag) unter Berufung auf eine Parlamentsmitteilung berichtete. Sie müssten lediglich dem Sicherheitspersonal am Eingang ihr Gesicht zeigen.

Anfang Oktober hatte der Parlamentssprecher verfügt, dass Besucher mit einem Gesichtsschleier nur noch in durch Glasfenster abgetrennten Logen Platz nehmen dürften. Die Anordnung erfolgte, nachdem der Sicherheitsdienst des Abgeordnetenhauses Informationen über mögliche Protestaktionen von Burqa tragenden Besucherinnen erhalten hatte. (KNA/dtj)