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Panorama

Dänemark verurteilt: Abgeschobener Türke wird entschädigt

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Mit der Abschiebung eines psychisch kranken Straftäters in die Türkei hat Dänemark laut einem Gerichtsurteil das Menschenrecht des Mannes auf Privatleben verletzt.

Die dänischen Gerichte hätten bei ihrer Entscheidung nicht ausreichend die individuelle Situation des Mannes berücksichtigt, teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit. Das dauerhafte Verbot, wieder einzureisen, sei zudem unverhältnismäßig, entschied die höchste Instanz des Gerichts, die Große Kammer (Az. 57467/15).

Der abgeschobene Mann, der sich vor dem Gericht beschwert hatte, war im Kindesalter mit seiner Familie aus der Türkei nach Dänemark gekommen. Später beging er unter dem Einfluss seiner psychischen Erkrankung und gemeinsam mit anderen Tätern eine schwere Gewalttat, in deren Folge das Opfer starb. Deswegen wurde er verurteilt und letztlich abgeschoben.

Kein Türkisch und kein Umfeld

Vor Gericht machte der Mann geltend, sein gesamtes soziales Umfeld befinde sich in Dänemark, er spreche kein Türkisch und in der Türkei könne seine psychische Krankheit nicht angemessen behandelt werden. Neben der Verletzung seines Rechts auf Privatleben bemängelte er auch einen Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung, wobei ihm das Gericht jedoch nicht folgte.

Dänemark muss dem Mann nun 20.000 Euro für die angefallenen Prozesskosten zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

dpa/dtj

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