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Politik

De Maizière: Beförderung von Mundlos war Fehler

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Zum Jahrestag der NSU-Entdeckung äußert sich Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) zu den Pannen, möglichen Konsequenzen und zum generellen Umgang der Bundeswehr mit Rechtsextremisten. (Foto: dpa)

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De Maizière: Beförderung von Mundlos war Fehler
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Berlin – Vor genau einem Jahr flog die Neonazi-Terrorzelle „ Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) auf. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hatte den späteren Terroristen Uwe Mundlos schon 1995 im Visier. Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags erfuhr davon verspätet. An diesem Donnerstag widmet das Gremium eine ganze Sitzung dem MAD. Verteidigungsminister Thomas de Maizière im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Wie bewerten Sie die Informationspanne beim MAD aus heutiger Sicht?

De Maizière: „Wir haben uns korrekt, aber unsensibel verhalten. Es wäre angesichts der politischen Bedeutung des Vorgangs angezeigt gewesen, dem Untersuchungsausschuss zu sagen: Wir haben zwar nichts mehr vom MAD im Fall Mundlos, aber wir haben erfahren, dass jemand anderes etwas hat – und von dem werdet ihr es kriegen. Die Informationslücke war aber vier Wochen und nicht sieben Monate lang, wie von einigen behauptet. Wir haben im März von dem Vermerk über die ehemalige Mundlos-Akte beim MAD erfahren, und im April hat das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz die dort noch vorhandene Kopie an den Untersuchungsausschuss geliefert. Wenn dieser Vorgang so bedeutend ist, dann hätte es im Untersuchungsausschuss vielleicht auch schneller auffallen können. Ich habe da zwar keinen Vorwurf zu erheben. Ich wehre mich nur gegen das Argument, dass sieben Monate lang etwas verschleiert worden sei.“

Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Informationspanne?

De Maizière: „Was jetzt hochgekommen ist, ist nicht eine Anhäufung von Fehlern, sondern ein einziger Fehler, nämlich eine zwar vorschriftenkonforme, jedoch total unklare Form der Aktenführung, Aktenweitergabe und -löschung. Ich wäre dankbar, wenn uns der Untersuchungsausschuss oder andere Gremien dazu mal eine Empfehlung für eine Verfahrensänderung geben würden. Es kann nicht sein, dass zwischen dem MAD, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern nicht klar ist, wer welche Informationen hat und wer was wann löschen muss.“

Der spätere Rechtsterrorist Uwe Mundlos wurde 1995 als Wehrpflichtiger befördert, obwohl seine rechte Gesinnung bekannt war. Geht die Bundeswehr zu lax mit dem Thema Rechtsextremismus um?

De Maizière: „Nein. Gerade weil wir wissen, dass für einen Teil der Rechtsextremen die Bundeswehr ein Objekt der Begierde ist, sind wir besonders sensibel, hartnäckig und entschlossen, rechtsradikale Ansätze im Keim zu ersticken. Zur Beförderung: Mundlos ist vom Gefreiten zum Obergefreiten befördert worden, obwohl gegen ihn noch ein ziviles Strafverfahren lief. Er hätte deshalb nicht befördert werden dürfen. Das war falsch. Von einem zu laxen Umgang mit Rechtsextremisten kann man trotzdem nicht reden.“ (dpa)