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Politik

Debatte um Filmverbot bei Polizeieinsätzen in der Türkei

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In der Türkei sorgt eine Anordnung der Polizeidirektion für scharfe Kritik, mit der Ton- und Bildaufnahmen von Sicherheitskräften bei Demonstrationen unterbunden werden sollen.

Die Anwaltskammer in Ankara legte am Montag Beschwerde beim Obersten Verwaltungsgericht ein. Die Polizei habe keine Befugnis für eine solche Anweisung und habe damit ihre Kompetenzen überschritten, hieß es darin. Die Anordnung müsse umgehend zurückgenommen werden. Auch die Anwaltskammer in Diyarbakır reichte Klage ein.

Die regierungskritische Anwaltsvereinigung CHD teilte mit, das Schreiben sei „zweifellos rechtswidrig“. Das Verhindern von Aufnahmen verstoße zudem gegen die Pressefreiheit.

In der vergangenen Woche war ein Rundschreiben der Polizeidirektion publik geworden, in der die Beamten angewiesen wurden, Fotos, Ton- und Videoaufnahmen von Polizeieinsätzen bei Demonstrationen zu unterbinden. Mit dem Fotografieren und Filmen von Polizist:innen werde gegen die Persönlichkeitsrechte von Polizist:innen aber auch von Bürger:innen verstoßen, hieß es unter anderem zur Begründung.

Auch Frankreich beschließt ähnliches Gesetz

Die Anwaltskammer erklärte dazu, es sei rechtswidrig, Aufnahmen im Voraus zu verhindern, ohne dass klar sei, ob eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht vorliege. Jeder Bürger habe zudem das Recht, eine potenzielle Straftat im öffentlichen Raum als Beweis festzuhalten.

Innenminister Süleyman Soylu verteidigte die Anweisung. „Hier liegt weder ein Verstoß gegen die Verfassung noch gegen die Demokratie vor“, sagte er dem Sender CNN Türk am Sonntagabend. Kritik, dass die Maßnahme die Pressefreiheit einschränke, wies er zurück. „Die Presse hat die Freiheit, Aufnahmen zu machen“, betonte er. In Ankara und anderen Städten waren am Samstag Journalist:innen daran gehindert worden, Proteste zum 1. Mai zu filmen.

Das französische Parlament hatte im April ein ähnliches Gesetz beschlossen. Demnach können Filmaufnahmen bestimmter Polizeieinsätze erstmals unter Strafe gestellt werden.

dpa/dtj

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