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DTJ-Blog

Der Koran und das Grundgesetz – Ein Widerspruch?

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Regelmäßig ist in den letzten Monaten die Rede von der Unvereinbarkeit des Islams mit der Demokratie und mit den Normen und Werten der Moderne. Bemüht wird das Bild von den „zurückgebliebenen Muslimen“, die „Muhammad im Gepäck“ ins 21. Jahrhundert gebracht hätten. Legitimiert werden diese Aussagen mit 2-3 Versen, in denen es um Kampf und Tod geht. Natürlich ohne auf den kontextuellen Bezug zu schauen.

Ähnlich wie radikal gesinnte klassische muslimische Gelehrte nehmen sich Islamkritiker anstelle von friedensfördernden Verse die oben erwähnten 2-3 Verse als Quelle, um ihre Thesen zu untermauern.

In diesen friedensfördernden Versen, die 2/3 des Korans ausmachen, ist die Rede von Toleranz, Versöhnung, Frieden, Respekt und vielen anderen Werten, die in unserem Grundgesetz heute verankert sind und als absolut wichtig eingestuft werden. Um genau diese These zu untermauern, möchte ich eine Gegenüberstellung des Grundgesetzes mit einigen Koranversen vornehmen. Mein Ziel dabei ist, zu zeigen, dass der Koran grundlegende Normen und Werte in unserem Grundgesetz bereits vor 1400 Jahren den Menschen befohlen hat.

Koran und Grundgesetz

Hier nur einige von vielen Beispielen:

Grundgesetz Art. 1 Abs. 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Koran (17/70): „Wahrlich, Wir haben den Kindern Adams Würde verliehen und Wir haben sie vor vielen von denen, die Wir erschaffen haben, eindeutig bevorzugt.“ (siehe auch 7/1, 38/75, 2/30 und 38/72)

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Grundgesetz Art. 2 Abs. 1: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“

Koran (90/8-10): „Bei der Seele und dem, der sie gestaltete, und der ihr die Erkenntnis von Unrecht und Recht eingab! Erfolgreich ist derjenige, der sie läutert; und versagt hat derjenige, der sie verkommen lässt.“ (siehe auch 91/7-10)

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Grundgesetz Art. 2 Abs. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Koran (6/151): „Sprich: ‚Kommt her, ich will vortragen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr sollt nicht das Leben töten‘.“

Koran (5/32): „Wenn jemand einen Menschen tötet, so soll es sein, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, so soll es sein, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten.“

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Grundgesetz Art. 3 Abs. 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Koran (4/1): „Ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat.“

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Grundgesetz Art. 3 Abs. 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Koran (4/1): „Ihr Menschen! Fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen geschaffen hat, und aus ihm das ihm entsprechende andere Wesen, und der aus ihnen beiden viele Männer und Frauen hat hervorgehen lassen!“

Koran (3/195): „Da antwortete ihr Herr: Ich werde keine Handlung unbelohnt lassen, die einer von euch begeht, (gleichviel ob) männlich oder weiblich. Ihr gehört zueinander (ohne Unterschied des Geschlechts).“ (siehe auch 9/71)

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Grundgesetz Art. 3 Abs. 3: „Niemand darf wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Koran (30/22): „Zu Seinen Zeichen gehört die Schöpfung der Himmel und der Erde und die Vielfalt eurer Sprachen und Hautfarben. Darin sind Zeichen für die Wissenden”. (30/22)

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Grundgesetz Art. 4: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

Koran (2/256): „Es gibt keinen Zwang im Glauben.“

Koran (Sura 109): „Sag: Ihr Ungläubigen! Ich verehre nicht, was ihr verehrt, und ihr verehrt nicht, was ich verehre. Euch eure Religion, und mir meine Religion.“

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Grundgesetz Art. 7 Abs. 3: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Koran (22/40): „Und würde Gott nicht die einen Menschen durch die anderen im Zaum halten, so wären gewiss Klöster und Kirchen und Synagogen und Moscheen niedergerissen worden, worin der Name Gottes oft genannt wird.“

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Grundgesetz Art. 5 Abs. 1 und Art. 8: „Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern und zu verbreiten.“

Koran (4/135): „Steht als Zeugen für Gott für die Gerechtigkeit ein, auch wenn es gegen euch selbst oder gegen die Eltern und nächsten Verwandten (gerichtet) sein sollte.“

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Grundgesetz Art. 6 Abs. 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

Koran (2/233): „Und die Mütter sollen ihre Kinder zwei volle Jahre stillen. (Das gilt) für die, die das Stillen ganz zu Ende führen wollen. Und der Vater ist verpflichtet, ihren Unterhalt und ihre Kleidung in rechtlicher Weise zu bestreiten.“

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Grundgesetz Art. 11: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“

Koran (51:48): „Und die Erde haben Wir (für jeden wie einen Teppich) ausgebreitet.“

Koran (43/10): „(Er ist es) der euch die Erde zu einem Lager gemacht und euch auf ihr Wege gemacht hat.“

Koran (67/15): „Er ist es, der die Erde für euch dienstfertig gemacht hat; wandert also auf ihren Wegen und genießet Seine Versorgung.“

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Grundgesetz Art. 12: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“

Koran (62/20): „Geht eurer Wege und strebt danach, dass Gott euch Gunst erweist (indem ihr eurem Erwerb nachgeht)!“

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Grundgesetz Art. 13: „Die Wohnung ist unverletzlich.“

Koran (24/27) „O die ihr glaubt, betretet nicht andere Häuser als die euren, bevor ihr um Erlaubnis gebeten und ihre Bewohner begrüßt habt. Das ist besser für euch, auf dass ihr achtsam sein möget.“

Kein einmaliger Kontext der Friedensverse

Gerne kann man auch den kontextuellen Bezug dieser gegenübergestellten Verse recherchieren. Anders zu den 2-3 Kriegsversen, die zu bestimmten Ereignissen offenbart wurden, haben diese Verse keinen expliziten einmaligen Kontext. Es handelt sich in den meisten Fällen um alltägliche Angelegenheiten, welche zeigen, dass der Frieden, die Versöhnung und die Toleranz gang und gäbe waren. Und dies gilt nicht nur für die mekkanische Phase, sondern auch für die medinensische Phase, in der die Muslime, obwohl sie militärisch und wirtschaftlich stärker als ihre Gegner waren, dennoch zum Frieden neigten (siehe bspw. den Offenbarungsanlass des Verses 60/8 (Tafsir von Ali Ünal, Suat Yıldırım und Elmalılı Hamdi Yazır wurden hierzu in Betracht gezogen)).