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Gesellschaft

Der Mörder von Tuğçe Albayrak soll abgeschoben werden

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Der tragische Tod der Studentin Tuğçe beschäftigte Millionen. Der verurteilte Täter soll nach dem Willen der Ausländerbehörde ausgewiesen werden – zu Recht, entschied jetzt das Verwaltungsgericht. Rechtskräftig ist der Beschluss aber noch nicht.

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getötet Studentin Tugce Albayrak
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Der wegen des gewaltsamen Todes der Studentin Tuğçe Albayrak verurteilte Täter wird voraussichtlich bald nach Serbien abgeschoben. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies den Eilantrag von Sanel M. gegen seine Abschiebung und Ausweisung zurück, wie es am Dienstag mitteilte. Gegen diesen Beschluss kann der 20-Jährige allerdings noch innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Sanel M. hatte die Studentin Tuğçe vor gut zwei Jahren im Morgengrauen auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel. Sie starb wenige Tage später an ihrem 23. Geburtstag. Das Landgericht Darmstadt verurteilte Sanel M. im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe.

Die Wiesbadener Ausländerbehörde hatte Sanel M. Ende September 2016 für acht Jahre aus Deutschland ausgewiesen und ihm mit der sofortigen Abschiebung gedroht. Es bestehe ein besonders schwer wiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung, habe die Behörde unter anderem argumentiert. Gegen die Ausweisung hatte sich der 20-Jährige vor dem Verwaltungsgericht gewehrt.

Ausländerbehörde: Sanel M. ist „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“

Die Behörde habe zu Recht angenommen, dass von Sanel M. die Gefahr erneuter Straftaten ausgehe und sein Aufenthalt in der Bundesrepublik eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeute, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Kammer stützt ihre Einschätzung unter anderem auf das Urteil der Darmstädter Richter sowie auf ein vom Wiesbadener Gefängnis eingeholtes psychologisches Gutachten.

In der Haft habe Sanel M. zudem nicht nur mehrfach gegen die Hausordnung verstoßen, es seien auch ein Disziplinar- und ein Strafverfahren eingeleitet worden. Trotz positiver Entwicklungsansätze bestehe ein erhebliches langfristiges Risiko, dass er rückfällig werde.

Dass der Heranwachsende seine gescheiterte wirtschaftliche und soziale Integration in Deutschland nachhole, wo seine Familie lebt, sei angesichts seiner Persönlichkeitsstruktur zweifelhaft. Es könne ihm zugemutet werden, in Serbien neue Bindungen und Beziehungen einzugehen, auch wenn ihm dies zu Anfang schwer fallen dürfte.

Die Wiesbadener Richter müssen noch in der Hauptsache über den Antrag entscheiden. Dies kann aber auch nach einer Ausweisung sein. Ein grundlegend anderer Tenor als im Eilverfahren gilt zudem als unwahrscheinlich. (dpa/ dtj)