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Kolumnen

Der NSU-Prozess und der „tiefe Staat“ in der Türkei

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Die deutschen Sicherheitsbehörden haben das Vertrauen insbesondere der türkischen Bürger durch das Versagen bei den NSU-Ermittlungen nachhaltig verspielt. Eine Chance für die Justiz, zumindest das verbliebene Restvertrauen zu erhalten? (Foto: dpa)

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Der NSU-Prozess
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Warum schweigt Beate Zschäpe? Als sich die Freundin der NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 8. November 2011 der Polizei stellte, sagte sie den Beamten der Jenaer Polizeiwache: „Ich habe mich nicht der Polizei gestellt, um nicht auszusagen.“ Danach aber verstummte sie.

Irgendetwas oder irgendwer muss sie von ihrem Vorsatz abgebracht haben. Wie und warum es dazu kam, das wissen möglicherweise ihre Anwälte. Die Öffentlichkeit weiß es nicht. Und die Sicherheitsbehörden? Was ist geschehen, nachdem sich Beate Zschäpe der Polizei gestellt hat? Warum hat Beate Zschäpe ihre Meinung geändert?

Bis heute ist übrigens nicht einmal geklärt, wie und ob sie überhaupt vom Tod ihrer Freunde erfuhr. Bevor sie sich stellte, war sie an einem bis heute unbekannten Ort. Dort hätte sie bleiben und sich absetzen können. Aber sie ging zur Polizei und kündigte eine Aussage an. Was sie mitteilen wollte, bleibt jedoch seit ihrer Festnahme einstweilen ebenso im Dunkeln wie so viele andere Fragen, die in dem auf den 6. Mai verschobenen größten Terrorprozess seit den Tagen der Roten Armee Fraktion in den 1970er-Jahren einfach gar nicht gestellt werden.

Solche Fragen sind: Wie konnte sich das Trio fast 14 Jahre lang öffentlich in Deutschland bewegen, ohne von den ermittelnden Sicherheitsbehörden entdeckt zu werden? Warum nur fühlten sich die Drei so sicher, dass sie nicht einmal ein Versteck für Tatwaffen und Bekennervideos anlegten, sondern diese in ihrer Wohnung und dem Wohnwagen aufbewahrten? Warum erschossen sich die schwer bewaffneten Bönhardt und Mundlos, als sie in ihrem Wohnwagen von einer Polizeistreife entdeckt wurden? Kaltblütig wie sie waren, hätten sie das Feuer eröffnen und flüchten können. Ihre Lage war keineswegs ausweglos, wie immer unterstellt wird. Im Gegenteil. Und dann verbrannte der Wohnwagen mit den Toten auch noch. Warum?

Der Verfassungsschützer am Tatort – wirklich nur Zufall?

Es sind Fragen über Fragen, die allesamt die Glaubwürdigkeit der deutschen Sicherheitsbehörden erschüttern, die nicht nur V-Leute an entscheidender Stelle in der Szene hatten, sondern mit einem Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes erwiesenermaßen gar bei der öffentlichen Hinrichtung des gerade mal 21 Jahre alten Halit Yozgat im April 2006 in einem Kasseler Internetcafé dabei waren. Mundlos und Böhnhardt betraten das Geschäft und schossen dem Opfer aus nächster Nähe zweimal mit einer Ceska in den Kopf. Der Verfassungsschützer saß dabei. Angeblich wollte er im Internet Frauen kennenlernen. Den Mord will er gar nicht bemerkt haben. Er geht weiterhin jeden Morgen zum Dienst, ganz so, als sei nichts gewesen.
Dabei soll er den nordhessischen Rechtsextremisten Benjamin G. als V-Mann geführt haben. Zweimal soll Andreas T. am Mordtag mit seinem Informanten Benjamin G. telefoniert haben. Zufall? Immerhin will das Gericht den Verfassungsschützer eineinhalb Stunden als Zeugen vernehmen.

Zeugenaussagen sollen fehlendes Beweismaterial ersetzen, das die Behörden selbst vernichteten. Sie sollen die Lücke füllen, die angeblich nicht weitergegebene Informationen und nicht hartnäckig genug verfolgte Spuren lassen. Gelebt haben die Mörder von Raubzügen; 14 Mal überfielen sie Banken in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Die Polizei war nicht in der Lage, sie zu fassen. Nach den ersten zwölf Überfällen hatten sie etwa eine halbe Million Euro zusammengestohlen. Unfassbar.

Allein die Bundesanwaltschaft führt 606 Zeugen zu den insgesamt zehn Morden auf. Sie, nicht irgendwelches Beweismaterial der Ermittlungsbehörden, sollen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe der Mittäterschaft überführen und die vier Mitangeklagten der Unterstützung der Terrorbande. Denn darum geht es in diesem Prozess.

Es geht nicht darum, das Dunkel zu lichten und aufzuklären und zu erforschen, wie die Täter ihre Opfer auswählten. Es geht nicht darum den Familien endlich eine Antwort auf die womöglich nie verstummende Frage nach dem Warum zu geben. Warum mein Sohn? Warum mein Ehemann? Warum haben die Behörden so gehandelt wie sie gehandelt haben? Warum verschwindet das Gefühl nicht, dass hier Dinge verschwiegen werden? Dinge, die vielleicht Beate Zschäpe zum Schweigen veranlassen?

Türken fühlen sich an den „tiefen Staat“ in der Türkei erinnert

Die Terrorserie der NSU-Terroristen hat das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden dauerhaft erschüttert. Viele der in Deutschland lebenden Türken fühlen sich an die Vorgänge der 1990er-Jahre in ihrem Heimatland erinnert, an den so genannten „tiefen Staat“. Damals organisierten der Geheimdienst und die Sicherheitsbehörden Mordanschläge, um den Konflikt mit den Kurden zu befeuern. Sie wollten die Gesellschaft destabilisieren zu dem Zweck, die eigene Existenz und die eigenen politische Ziele zu rechtfertigen. Die vielen Toten nahmen sie leichtfertig in Kauf. Es war ein hoher Preis, den das türkische Volk und die Kurden damals gezahlt haben.

Allerdings ist ein Vergleich der Vorgänge um die NSU-Morde mit denen in der Türkei nicht statthaft. Selbst wenn die Sicherheitsbehörden über den Verfassungsschutz in die NSU-Affäre verstrickt sein sollten, ist kein politisches Motiv für eine Absicht zu erkennen, die Gesellschaft bewusst in Angst und Schrecken zu versetzen. Wenn die Behörden hier, in welcher Weise auch immer, involviert gewesen sein sollten, dann ist dies ganz sicher allein auf das Versagen der bestehenden sicherheitspolitischen Strukturen und die Unfähigkeit einzelner Mitarbeiter zurückzuführen.

Jahrzehntelang war das deutsche Rechtssystem immer ein Vorbild. Nie zuvor hat es die in Deutschland lebenden Türken so enttäuscht wie bei der Aufarbeitung des NSU-Terrors. Und das nicht, weil das Gericht nicht in der Lage war, einfach mal einige Stühle für türkische Journalisten in den Saal zu stellen. Enttäuschend ist der oftmals verlogene Umgang der Sicherheitsbehörden mit dem Fall. Nun wäre es an der Justiz, nicht auch noch das verbliebene Restvertrauen in die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik zu verspielen.

Das ist die Dimension dieses Prozesses. Leider deutet nichts darauf hin, dass der Justiz dieses Unterfangen gelingt. Und deshalb droht der Prozess zu einer Tragödie zu geraten, die das Ansehen und das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat möglicherweise irreparabel beschädigt.