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Politik

„Deutschland verpasst Chance, Vertrauen wiederherzustellen“

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Auf scharfe Kritik aus der türkischen Community stößt das Akkreditierungsverfahren des OLG München im Vorfeld des Zschäpe-Prozesses. Türkische Medien werden der Verhandlung nicht live beiwohnen können. (Foto: dpa)

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„Deutschland verpasst Chance, Vertrauen wiederherzustellen“
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Werden in der Nacht zum 17. April Hunderte Medienvertreter und Einlasswillige bei eisiger Kälte vor den Eingangstoren des Münchener Oberlandesgerichts campieren? Wird es vor laufenden Kameras zu handgreiflichen Auseinandersetzungen um die noch verfügbaren Sitzplätze kommen?

Die Wahl des Verhandlungsortes und die Unwägbarkeiten rund um die Möglichkeit, dem Prozess zu folgen, im Vorfeld der Hauptverhandlung gegen die Hauptverdächtige im Zusammenhang mit der Mordserie des rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU), Beate Zschäpe, und ihre Mitangeklagten, lassen bald eine solche Entwicklung befürchten – und das an einem Tag, an dem man zumindest im Interesse der Angehörigen der Opfer einen würdevollen Auftakt zur gerichtlichen Aufarbeitung der Bluttaten erwarten können sollte.

Da abzusehen ist, dass die räumlichen Verhältnisse im Verhandlungssaal nicht einmal ansatzweise ausreichen werden, um dem Zuschauerandrang Herr zu werden, hat das Oberlandesgericht München zumindest für die Medien ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Für akkreditierte Medienvertreter werden auf der Basis der Verfügung vom 22. März im Sitzungssaal insgesamt 50 reservierte Sitzplätze zur Verfügung stehen. Diese sind bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn an jedem Sitzungstag zunächst für die akkreditierten Medienvertreter reserviert, werden diese nicht rechtzeitig eingenommen, werden sie für weitere akkreditierte Medienvertreter frei. Sollten – was wohl eher ein rein theoretisches Szenario darstellen dürfte – sich keine akkreditierten Medienvertreter mehr einfinden, würden Zuseher zum Zug kommen.

Freie Journalisten auf der Liste vor der „New York Times“

In diesem Zusammenhang arbeitete das Gericht mit zwei Listen, wobei es 50 Bewerber auf die begehrte Hauptakkreditierungsliste schafften und weitere 73 auf der Ersatzliste Platz fanden – ohne Sitzplatzreservierung. Was bedeutet, dass, wenn alle reservierten Plätze besetzt sind, ebenso wie alle Besucher, die keinen Sitzplatz gefunden haben, vor dem offiziellen Verhandlungsbeginn den Saal wieder verlassen müssen.

Was in diesem Zusammenhang – ähnlich wie bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit Blick auf die Forderung des Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy nach Platzreservierung für den türkischen Botschafter – für massiven Unmut gesorgt hat, ist, dass sich unter den ersten 50 akkreditierten Plätzen zwar klingende Namen wie Mandoga, rüstige Rentnersender wie Radio Arabella oder die unverwüstliche Vorwärts finden, aber kein einziges türkisches Medium oder auch nur eines mit nennenswertem türkischem Seher- oder Leseranteil.

Erst auf der Ersatzliste, Platz 62, findet sich mit der Cihan News Agency das erste türkische Medium, gleich hinter der Mittelbayerischen Zeitung, auf Platz 68 folgt die Hürriyet, Sabah liegt auf Platz 75 und Zaman auf 90. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Journalist einer türkischen Zeitung oder Nachrichtenagentur den Prozess live vor Ort verfolgen wird können, tendiert dadurch gegen Null.

Neben türkischen Verbänden und Medienvertretern übte auch die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer des NSU-Terrors, Barbara John, Kritik an der Nicht-Zulassung türkischer Medien. Wie „Spiegel Online“ berichtet, hat John das Oberlandesgericht München aufgefordert, zum NSU-Prozess auch türkische Journalisten zuzulassen. „Der Prozess wird nicht nur in der Türkei aufmerksam verfolgt”, sagte John der „Mitteldeutschen Zeitung”.

„Auch viele Türkischstämmige in Deutschland lesen noch türkische Zeitungen oder schauen türkisches Fernsehen. Darum wäre es nicht nur wünschenswert, sondern wichtig, dass sie Zutritt haben.” Sie verstehe das Akkreditierungsverfahren nicht und gehe auch davon aus, dass man daran noch etwas ändern werde, so John.

OLG: „First come, first served“

Auch NSU-Opferanwalt Mehmet Gürcan Daimagüler zeigte sich fassungslos. DTJ gegenüber gab Daimagüler folgendes zu bedenken: „Die meisten Opfer des NSU-Terrors sind ermordet worden, weil sie türkischstämmig waren. Ein großer Teil dieser Menschen sind türkische Staatsangehörige. Es ist ein Skandal, dass den türkischen Medien der Zugang zum Prozess in dieser Art und Weise erschwert wird. Die meisten Opfer wären noch am Leben, wenn dieser Staat und seine Sicherheitsorgane ihre Aufgaben erfüllt hätten. Sie haben jahrelang in die falsche Richtung geblickt, sie haben die Opferfamilien der Tat bezichtigt. Sie haben die Mordopfer in die Nähe krimineller Strukturen gerückt. Natürlich ist das Interesse der türkischen Gemeinde in Deutschland, aber auch der Menschen in der Türkei an diesem Fall groß.”

Deutschland, vertreten durch das Gericht, verpasse hier eine große Chance, Vertrauen wiederherzustellen. Für Mehmet Daimagüler steht fest: „Es ist eine Schande“.

Das Oberlandesgericht München verteidigte seinerseits sein Vorgehen im Zusammenhang mit der Akkreditierungsvergabe. Man verweist darauf, dass auch große internationale Medien wie die Nachrichtenagenturen AP und AFP, die „New York Times“, BBC und die „International Herald Tribune“ es nur auf die Nachrückerliste geschafft hätten.

Die Akkreditierungen seien strikt nach der zeitlichen Reihenfolge vergeben worden, in der die Anträge eingegangen seien. Das Vorgehen sei vorher bekanntgegeben worden, so dass sich alle Medien darauf hätten einstellen können. Als Alternative wäre nur ein Losentscheid in Frage gekommen, sagte eine Gerichtssprecherin. Dieser hätte aber noch mehr Schwierigkeiten aufgeworfen.

Der Prozess gegen Beate Zschäpe und weitere Angeklagte wird einer der größten Strafprozesse der deutschen Justizgeschichte. Auch wegen des riesigen öffentlichen Interesses wird ein Gerichtssaal im Oberlandesgericht umgebaut. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es nicht Sinn gemacht hätte, für die Dauer des Prozesses eine geeignete fremde Räumlichkeit anzumieten, um das Verfahren durchzuführen. Dazu hätte allerdings das Gerichtsverfassungsgesetz geändert werden müssen. Dieses untersagt auch Bild- und Tonaufnahmen, sodass die Übertragung von Gerichtsverhandlungen im TV, wie man sie aus den USA kennt, hier nicht möglich wäre. Im Vorjahr hatte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, gefordert, die TV-Übertragung von Prozessen zu ermöglichen.