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Familiennachzug erleichtert: Deutschpflicht für Türken fällt weg

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Das Oberverwaltungsgericht in Berlin hat am Freitag entschieden, dass Ehepartner türkischer Staatsangehöriger, die als Arbeitnehmer in Deutschland leben, für ein Visum zum Familiennachzug keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Geklagt hatte eine türkische Klägerin.

Bislang galt der Sprachnachweis als verpflichtend. Seit 2007 mussten Männer oder Frauen grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen, wenn sie ihrem Ehepartner nach Deutschland folgen wollen. Das wurde als integrationsfördernd angesehen, außerdem sollte es Zwangsverheiratungen erschweren.

Bewegung war in die Causa gekommen, als im Sommer 2014 der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt hatte, dass Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken keinen Sprachtest mehr bestehen müssten, um nach Deutschland nachzukommen. Das Auswärtige Amt entschied damals allerdings, die Deutschpflicht beizubehalten und hatte die Durchführung von Einzel- und Härtefallprüfungen angeordnet.

Nach Auffassung des Berliner Gerichts war diese Regelung nicht rechtens, da sie gegen das Aufenthaltsgesetz verstoße.

Das Außenministerium hat nun einen Monat Zeit, um gegen das Urteil in Revision zu gehen.