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Politik

BND schützte DHKP-C-Spitzenmann vor deutschen Sicherheitsbehörden

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Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge hat der BND einen hochrangigen DHKP-C-Terroristen sieben Jahre lang als V-Mann geführt. Im Verlauf dieses „Verhältnisses“ wurde der Mann zum Deutschland-Chef der Terrororganisation. (Foto: zaman)

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Ein am Dienstag erschienener Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) beschreibt das enge Verhältnis des Bundesnachtichtendienstes (BND) zu einem führenden Mitglied einer linksextremistischen Terrorgruppe in der Türkei. Dem Bericht zufolge warb der BND den türkischen Staatsbürger Alaattin A. als V-Mann an und arbeitete mit ihm im Zeitraum von 2002-2009 eng zusammen.

Alaattin A. war zum Zeitpunkt seiner Anwerbung Mitglied in der Terrororganisation „Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front“ (türkisch Devrimci Halk Kurtuluş Partisi-Cephesi, kurz DHKP-C). In der Türkei hatte der Mann vier Jahre in Untersuchungshaft gesessen, weil er für die DHKP-C einen Mord begangen haben soll. Bevor das Urteil verkündet wurde, setzte sich A. nach Deutschland ab und beantragte dort erfolglos Asyl.

Dem Zeitungsbericht nach traten mehrere BND-Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt an A. heran und machten ihm ein verlockendes Angebot: Sollte sich A. für eine Zusammenarbeit mit dem deutschen Auslandsnachrichtendienst entscheiden, so würde der BND im Gegenzug eine Abschiebung verhindern. Außerdem solle A. seine Familie nach Deutschland nachholen dürfen und als V-Mann des BND dementsprechend entlohnt werden.

DHKP-C-Kader „eine der wichtigsten BND-Quellen“

Alaattin A., Jahrgang 1974, willigte ein und war dem SZ-Bericht zufolge zwischen 2002 und 2009 „eine der wichtigsten BND-Quellen“ – auch weil er 2009 vorübergehend zum Deutschland-Chef der DHKP-C wurde. Als solcher war er zuständig für das Eintreiben von Spenden im deutschen Raum und dem Schleusen von DHKP-C-Kadern. Und auf Grund seiner V-Mann-Tätigkeit für den BND auch zur Informationsbeschaffung für den deutschen Geheimdienst. Insgesamt traf sich der Mann 134 mal mit mindestens drei Kontaktleuten des BND. Zuletzt erhielt Alaattin A. für seine Zusammenarbeit 3.200 Euro im Monat vom BND.

Die Zusammenarbeit mit dem DHKP-C Kader war aus der Sicht des BND wohl durchaus gewinnbringend: „Alaattin A. war eine B-Quelle. Diese Einstufung nimmt der Dienst bei Quellen vor, die über einen längeren Zeitraum zuverlässige, wichtige und – zumindest teilweise – nachprüfbare Informationen liefern“, heißt es in dem SZ-Bericht. Der BND habe daher das BKA, das Bundesamt für Verfassungsschutz und wahrscheinlich auch den türkischen Geheimdienst mit Informationen aus der Quelle Alaattin A. versorgt.

Doch in dem Artikel wird auch Kritik an der V-Mann-Praktik des BND geübt. So seien durch die DHKP-C im Zeitraum 2002 bis 2009 in der Türkei knapp 70 Terroranschläge verübt worden, wobei Deutschland als „ein ganz dicker Knoten im Netz der ‚Rückfront’“ der DHKP-C gedient habe. Von einer wie auch immer gearteten Verwicklung des späteren DHKP-C-Verantwortlichen für Deutschland, Alaattin A., in diese Terrorakte, ist auszugehen. Ob der BND durch den V-Mann auch Einfluss auf bestimmte Aktionen der DHKP-C genommen hat, geht aus dem Bericht nicht hervor.

BND warnte DHKP-C Terrorist vor anderen Sicherheitsbehörden

Als besonders problematisch wird die Tatsache genannt, dass der BND seinen V-Mann vor Ermittlungen anderer deutscher Sicherheitsbehörden warnte. So informierte der BND A. darüber, dass das Bundeskriminalamt (BKA) sein Telefon abhöre.

In dem Artikel kamen auch „hochrangige Beamte anderer deutscher Sicherheitsbehörden“ zu Wort, die das Vorgehen des BND als riskant und schädlich und das Honorar des V-Mannes als „viel zu hoch“ bewerten. Ein Chef einer nicht näher genannten deutschen Sicherheitsbehörde wird mit den Worten „es ist nicht nachvollziehbar, dass man seine Quelle vor der Polizei schützen will. Da muss man raus aus der Beziehung“ zitiert.

A. wurde im Jahre 2010 schließlich in Deutschland verhaftet und gestand die Zusammenarbeit mit dem BND. Ein Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verurteilte den V-Mann, der kurzzeitig der ranghöchste DHKP-C-Terrorist in Deutschland war – schließlich zu zwei Jahren auf Bewährung. Der SZ-Bericht enthält hier die Information, dass die Richter kritisch anmerkten, „dass sich der BND und auch das Bundeskanzleramt sehr mit Auskünften über den V-Mann zurückgehalten hätten“. Von türkischer Seite gibt es bislang noch keine Reaktion auf den Bericht.

Umso überraschender erscheint dies, da die Regierung in Ankara in den letzten Monaten mehrfach eine „Parallelstruktur“ beschuldigt hat, illegale Abhörmaßnahmen durchgeführt zu haben. Das Ziel sei gewesen, in Zusammenarbeit mit „fremden Mächten“ die Regierung zu stürzen. Belege konnte sie dafür bislang nicht vorlegen.

Deutschland und Griechenland wichtige Rückzugsräume der DHKP-C

Ursprünglich in den späten 70er-Jahren als „Dev Sol“ („Revolutionäre Linke“) gegründet, ist die DHKP-C eine linksextremistische Vereinigung, deren Ziel es ist, das Regierungssystem der Türkei durch einen revolutionären Umsturz zu beseitigen. Die marxistisch-leninistische Gruppierung wurde von der Türkei, den USA und der Europäischen Union als terroristische Organisation eingestuft. Seit ihrer Seit den 1990er Jahren hat die DHKP-C in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt. Seit dem Jahre 2001 hat sie dabei wiederholt Selbstmordattentäter eingesetzt. So soll der Selbstmordanschlag im Februar 2013 auf die US-Botschaft in Ankara auf das Konto der DHKP-C gehen. Der damalige DHKP-C Selbstmordattentäter war über griechische Inseln mit einem gefälschten Ausweis in die Türkei gekommen und zuvor illegal aus Deutschland eingereist, gab der damalige Innenminister Muammer Güler damals bekannt.

Die DHKP-C verfügt auch in Europa über feste Organisationsstrukturen, über die sie Gelder sowie Waffen und sonstige militärische Ausrüstung für ihre terroristischen Aktivitäten beschafft. Zudem nutzt die DHKP-C Europa als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder.

Neben Deutschland gilt auch Griechenland als wichtiges Rückzugsgebiet für die DHKP-C. So wurde die am 8. Juli 2011 in Thessaloniki die Europaverantwortliche der DHKP-C, Gülaferit Ünsal, festgenommen und am 21. Oktober 2011 an die deutschen Strafverfolgungsbehörden überstellt. Ünsal wird vorgeworfen, von August 2002 bis August 2008 die DHKP-C in Europa geleitet zu haben und somit für die Aktivitäten der Terrororganisation in Deutschland, England, Frankreich, der Schweiz, Italien, Österreich, Belgien und in den Niederlande verantwortlich gewesen zu sein. Im Februar 2014 nahm die griechische Polizei nahe Athen außerdem vier mutmaßliche DHKP-C-Kader, darunter den Anführer der Terrorgruppe, Hüseyin Fevzi Tekin, fest.

Für mehr Informationen über die Ideologie, die Entstehungsgeschichte und die Aktivität der DHKP-C hier ein zweiteiliger DTJ-Hintergrundbericht.