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Politik

Die Ablehnung der Venedig-Kommission wirft Fragen auf

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Die Verfassungsreformkommission des türkischen Parlaments hat es abgelehnt, die Venedig-Kommission des Europarates in die Erarbeitung der geplanten neuen Verfassung einzubinden – ein Entschluss, der nicht nur Befürworter findet. (Foto: zaman)

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Die Ablehnung der Venedig-Kommission wirft Fragen auf
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Gerade als jede Hoffnung schon verloren schien, die Türkei zeitnah von einer Verfassung aus Zeiten autoritärer Militärhegemonie und blutiger Krisen zu Gunsten eines zivilen Grundgesetzes zu befreien, ereignete sich etwas Interessantes.

Die Kommission zur Erarbeitung eines Verfassungskonsenses innerhalb des türkischen Parlaments hatte die Aufgabe übernommen, ein ziviles Grundgesetz zu entwerfen. Bis dato gab es eine Konsensfindung in zwei Dritteln der zu überarbeitenden Bereiche. Doch in einem waren sich alle schnell einig, nämlich dass die Anfrage der Venedig-Kommission, an diesem Verfahren mitzuwirken, abgelehnt wird.

Die Begründung für die Ablehnung dieser Unterstützung lautete: „Die Annahme der Unterstützung gleicht einer Bevormundung, und diese ist nicht notwendig”. Dabei ist die Türkei Gründungsmitglied des Europarats (nicht identisch mit der EU) und die Venedig-Kommission ist der rechtliche Beratungsausschuss, der alle europäischen Länder in demokratischen Verfassungs- und Justizangelegenheiten berät. Sie setzt sich zusammen aus mehreren Mitgliedern, zu denen auch Juristen aus der Türkei gehören. Im Jahre 2010, als das Referendum genau am 12. September stattfand, hatte die Türkei bei der Durchsetzung ihres Mini-Grundgesetz-Pakets volle Unterstützung von der Venedig-Kommission bekommen.

Türkei seit 1949 Mitglied des Europarats

Die Verweigerung der Zuhilfenahme einer international so bedeutenden Kommission zeigt zweifellos charakterliche Stärke und ist ein Zeichen von Souveränität – vor allem seitens der Regierungspartei, die bislang im Regelfall deren Rückendeckung erfuhr. Es wird berichtet, dass, während die Oppositionsvertreter in der Konsens-Kommission vor allem Besitzstandswahrung anstrebten, die AKP-Abgeordneten zu erkennen gaben, dass sie über die Meinung der Venedig-Kommission Bescheid wüssten.

Alle letztinstanzlichen nationalen Gerichtsentscheidungen können vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überprüft werden und einige internationale Normen stehen längst über dem nationalen Recht. Um die nationalen Gesetze der Türkei an die europäischen Gesetze anzupassen, wurde sogar ein eigenes Ministerium errichtet. Es ist bedeutsam und zugleich überraschend, dass die Türkei vor diesem Hintergrund aus der Befürchtung heraus, in eine „Bevormundung” zu fallen, die Unterstützung bei der Erstellung einer neuen, globalen Standards entsprechenden Verfassung ablehnt.

Entsprechend war auch der Vorsitzende der Venedig-Kommission, Gianni Buquicchio, überrascht von dieser Entwicklung und sprach mit dem Brüssel-Vertreter aus der Türkei, Selçuk Gültaşlı, darüber. „Weder haben wir die Berechtigung, zu bevormunden noch intendieren wir dies. Die Türkei ist bereits seit 1949 Mitglied des Europarats. Wir hatten erwartet, dass unsere Vorschläge mit Freude entgegen genommen würden“, so Buquicchio.

Da es im Parlament keine Einigung gibt und die Mini-Verfassungsreform durch die AKP 2010 nicht zuletzt dank der wichtigen Unterstützung seitens der Venedig-Kommission Respekt im Ausland hervorgerufen hat, ist es umso schwieriger, die Ablehnung der Hilfe zu verstehen.

Im Grunde ist diese Haltung in der Türkei zwar nicht unbekannt, doch ist sie vor dem Hintergrund der Entwicklungen der letzten Jahrzehnte überholt. Zudem stellt sich die Frage, ob, wenn man der Logik der Argumentation folgt, die Unterstützung des Referendums dann folglich nicht auch eine Bevormundung gewesen sein muss. Und außerdem: Warum sollte die Türkei, anders als im Falle des Mini-Reformpakets, für das die AKP allein die Lorbeeren eingeheimst hatte, diesmal auf diese Quelle internationaler Legitimität verzichten?

Bisherige Vorschläge bedürfen der Überarbeitung

Auf einer Reise begegnete ich Mevlüt Çavuşoğlu, dem stellvertretenden Parteivorsitzenden der AKP, der seinerzeit Vorsitzender der parlamentarischen Versammlung des Europarats war und immer noch Mitglied der Venedig-Kommission ist. Ich habe ihn gefragt, was er von der Begründung von wegen „wir brauchen keine Bevormundung” halte.

Auch er sei von dieser Entwicklung überrascht, antwortete er. Er sei nicht der gleichen Meinung und äußerte sich verständnislos: „Ich kann es nicht glauben, dass die Türkei von solchen Minderwertigkeitskomplexen verfolgt wird. Warum sollte es eine Bevormundung sein, wenn wir die Unterstützung von einer Organisation bekommen, an deren Gründung wir beteiligt waren?” Auf meine Frage, ob er das auch in der Öffentlichkeit sagen würde, bejahte Çavuşoğlu dies.

Am Rande einer internen Bildungskonferenz unserer Institution, der Zaman-Akademie, habe ich darüber hinaus den teilnehmenden Professor Ergun Özbudun getroffen und ihn zum gleichen Thema befragt, da er zu den führenden Verfassungsrechtlern zählt. Er hatte für die AKP-Regierung bereits einen Verfassungsentwurf vorbereitet und war auch ein Mitglied der Venedig-Kommission. Auch er hatte Schwierigkeiten mit der Reaktion „wir wollen keine Bevormundung”. Es ist geradezu undenkbar, dass die AKP- die ein Mitglied in der Venedig-Kommission sitzen hat – bezüglich des angestrebten Präsidialsystems, das für die neue Verfassung angedacht ist und bezüglich der bestehenden Vorschläge für die Reform an der Spitze der Justiz, diese nicht nach ihrer Meinung fragt.

Entwurf keine Basis für Entpolitisierung des Justizapparates

Özbuduns wesentliche Einschätzung hinsichtlich der bislang bekannten Reformideen fällt denn auch durchwachsen aus: „Der Vorschlag, im Rahmen des Präsidialsystems dem Präsidenten sowohl das Recht zu geben, das Parlament aufzulösen als auch, dieses zu verwalten, ist nicht demokratisch. Der Vorschlag der Einführung einer Spitze für die Justiz birgt zudem Risiken, weil dadurch die politische Beeinflussung verstärkt wird. Die Hälfte der Mitglieder des obersten Verfassungsgerichts wird vom Vorsitzenden bestimmt, die andere Hälfte vom Parlament gewählt. Die Wahl des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSYK) wurde im Zuge der Reform vom 12. September 2010 den Richtern und den Staatsanwälten überlassen. Dem Entwurf zufolge würde dieses Recht auf ein Viertel reduziert werden. Den Rest würde die Politik mit einer einfachen Mehrheit bestimmen.”

Fazit: Selbstverständlich ist eine Bevormundung etwas, das wir ablehnen sollten, doch wir sollten im Einklang mit universellen Standards und Werten unsere ureigenen Formen der Rechtsanwendung weiterentwickeln, ohne die gleichen Fehler zu begehen, die uns in der Vergangenheit Schaden gebracht hatten.

Begriffe wie „Ankara-Kriterien”, „auf türkische Art” oder „Alla turca” schmeicheln zweifellos dem Nationalstolz, doch sollten wir nicht riskieren, dass diese schönen Begriffe künftig mit Eigenschaften wie „ungeordnet“, „methodisch arm“ oder „unsystematisch” assoziiert werden könnten.

Autoreninfo: Abdülhamit Bilici (Foto) ist Kolumnist und schreibt für die türkische Tageszeitung „Zaman“.