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Politik

„Die EU verletzt mit Visumspflicht ihr eigenes Recht“

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Die Europäische Stabilitätsinitiative (ESI) betrachtet die Visumspflicht für Türken als illegal. Die Visumspflicht habe keinen rechtlichen sondern politischen Hintergrund. (Foto:Cihan)

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Gerald Knaus, der Vorsitzende der Europäischen Stabilitätsinitiative (ESI) warf der EU vor, mit der Visumspflicht für Türken eigene rechtliche Verantwortungen zu verletzen. In einem Artikel über das Thema betrachtete er die Visumspflicht als illegal. Die Türkei sei das einzige Land als EU-Kandidat, das kein Recht auf visumsfreie Einreise habe. Sogar Länder wie Moldawien oder die Ukraine, die gar keine Mitgliedschaftsperspektive haben, führen Verhandlungen bezüglich der visumsfreien Einreise.

Gerald Knaus hat an die EU bezüglich der Visumspflicht für Türken drei grundlegende Kritikpunkte: Sie verletze damit ihre eigenen rechtlichen Bestimmungen, die lebenswichtigen Sicherheitsinteressen der EU seien dadurch gefährdet und diese Politik sei auf völlig falschen Fiktionen aufgebaut. 
Die Türkei habe sich 1959 um die Aufnahme als assoziiertes Mitglied in der EWG beworben und führe seit 2005 Verhandlungen als EU-Kandidat und ihre Bürger hätten kein Recht auf visumsfreie Einreise, die selbst Bürger von Mexico, Brasilien, Guatemala, Israel und Malaysia hätten. Die EU habe weiterhin 2008 einen Prozess für die visumsfreie Einreise der Bürger von fünf Balkan-Ländern gestartet. Nach der Erfüllung von 50 konkreten Aufforderungen hätten Albaner, Serben, Mazedonier und Montenegriner seit 2009 und 2010 das Recht auf visumsfreie Einreise.Gleichzeitig missgönne die EU den Türken sogar die visumsfreie Einreiseperspektive. Sie schlage der Türkei einen ambivalenten Rahmen für einen ergebnisoffenen Visumdialog vor.

Der Vorsitzende der Initiative hebt hervor, dass die Türken eigentlich das Recht auf Freizügigkeit haben. Die EU ignoriere ihre eigenen gesetzlichen Bestimmungen, die bis jetzt in vielen Ländern gerichtliche Entscheidungen zu Gunsten der türkischen Bürger geführt hätten. Die Entscheidungen vom Gerichtshof der Europäischen Union und von Gerichten in Deutschland und Holland seien Beweise für die Illegalität der Visumspflicht für Türken. Er nannte in seinem Artikel sechs Beispiele für solche Entscheidungen, die die Visumspflicht verurteilt hatten.

Nur wenige Innenminister der EU-Länder wüssten von diesen gerichtlichen Entscheidungen, so Knaus. Auch das deutsche Parlament habe im vergangenen Juni eine Untersuchung bezüglich der Visumspflicht für Türken gestartet. Diese habe gezeigt, dass die Türken das Recht auf visumsfreie Einreise haben und ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben können, solange sie nicht nach Arbeit suchen. Gegenüber dieser Tatsache sei die Pflicht nicht durchführbar. Eine Aufhebung sei daher zum Vorteil der Türkei aber auch der EU.

Jedes Jahr würden hunderttausende türkische Staatsbürger vor den Konsulaten der EU-Länder Schlangen bilden, Zeit und Geld ausgeben. Die Türkei habe alle anderen Kandidatenländer von einer Visumspflicht befreit und würde überall ihre Beunruhigung zum Ausdruck bringen. Das Problem führe zu einer Anspannung der Beziehungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union.