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Kolumnen

Die geheimen Wächter der deutschen Demokratie

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Es gibt in Deutschland eine Sicherheitsbürokratie, die sich auf gleicher Augenhöhe mit den Parlamentsvertretern sieht. Sie behält sich das Recht vor, selbst die Deutungshoheit darüber zu beanspruchen, was Staatssicherheit ist. (Foto: reuters)

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Die geheimen Wächter der deutschen Demokratie
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Gestern vor genau einem Jahr hat die Öffentlichkeit von der Existenz der rechtsterroristischen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erfahren. Das Trio zog über 10 Jahre hinweg, von den Sicherheitskräften unbemerkt, durchs Land, brachte Menschen um, legte Bomben und raubte Banken aus.

Ein Jahr ist keine kurze Zeit. In diesem einen Jahr sind neben Erkenntnissen über die Verbrechen der Nazi-Terroristen auch viele Details über die Machenschaften des Umfelds des NSU-Trios und – was das besonders Befremdliche an der Sache ist – die Verwicklungen und Vertuschungen der Verfassungsschutzämter dank der Arbeit von Ausschüssen, insbesondere des Bundestagsausschusses, offengelegt worden. Mehrere Leiter von Verfassungsschutzämtern, unter anderem der Chef des Bundesverfassungsschutzes, Heinz Fromm, mussten zurücktreten.

Allerdings konnten die entscheidenden Fragen über die Machenschaften des NSU und seine Vernetzung nicht beantwortet werden. Deswegen gibt es immer noch Zweifel und Misstrauen gegenüber Sicherheitsbehörden. Und das nicht nur auf Seiten der Migranten.

Die entscheidenden Fragen, die einer Klärung harren, waren und sind:

1. Warum konnten die Sicherheitskräfte die Machenschaften der Rechtsterroristen, die 10 Jahre lang in unterschiedlichen Bundesländern 10 Menschen mit der gleichen Waffe ermordeten, nicht früher aufdecken?

2. Welche Rolle spielten die V-Männer, die für den Verfassungsschutz arbeiteten?

3. Wer wusste zu welcher Zeit wie viel über das NSU-Trio und wer trägt die Verantwortung für die Nicht-Aufklärung der Morde? Wer wird vor die Öffentlichkeit treten und sagen „Ich bin verantwortlich für das Scheitern des Sicherheitsapparats und ich entschuldige mich für die Fehler, die uns bei den Ermittlungen unterlaufen sind“?

4. Gibt es in Deutschland so etwas wie einen „tiefen Staat“, also kleine oder große autonome Gruppen innerhalb des Sicherheitsapparates des Staates, die erklären, den Rechtsstaat zu schützen, aber dennoch im Verborgenen ihr eigenes Spiel spielen und die Gesetze dabei bewusst missachten?

Diese Fragen konnten auch nach den bisherigen insgesamt 35 Sitzungen des NSU-Untersuchungsausschuss noch nicht abschließend beantwortet werden. Dennoch hat jede Sitzung einen Einblick in die Welt des Sicherheitsapparates in Deutschland, insbesondere aber des Verfassungsschutzes, gegeben.

Ich habe versucht, möglichst vielen Sitzungen des NSU-Ausschusses beizuwohnen, um mir ein eigenes Bild über den Umgang des Staates mit dem Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus zu machen. Am Lehrreichsten war dabei zweifellos die 34. Sitzung am 18. Oktober 2012 im Saal 4900 des Paul-Löbe-Hauses.

Als Zeuge war an diesem Tag, Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, geladen worden. Es gab schon zu Beginn der Sitzung einen kleinen Skandal. Nachdem Fritsche 20 Minuten lang einen Lehrvortrag über die Bedeutung der Arbeit von V-Leuten für den BfV gehalten, die Notwendigkeit der Verfassungsschutzarbeit für den Rechtsstaat ausführlich erklärt und Politik und Medien kritisiert hatte, unterbrach der Ausschussvorsitzender Sebastian Edathy (SPD) ihm mit dem Satz: „Es gibt Grenzen dessen, was man hier hinnehmen muss“.

Ex-BfV-Vize Fritsche drückt sich um klare Aussagen

Fritsche ist im Fall der NSU-Morde wahrscheinlich die wichtigste Schlüsselfigur auf Seiten des Staates. Er war in der Zeit von 1996-2005, also in den Jahren, als die NSU-Morde geschahen, Vizepräsident des BfV. Später als Abteilungsleiter im Kanzleramt war er zuständig für die Koordination der Geheimdienste. Und seit 2009 schließlich ist er Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, wieder mit dem identischen Aufgabenbereich. Er ist in dieser Funktion Vertreter des BMI gegenüber dem NSU-Untersuchungsausschuss, der eben auch die Rolle Fritsches hinterfragt.

Wie die SPD-Vertreterin im Ausschuss, Dr. Eva Högl, richtigerweise feststellte, offenbart schon die Doppelfunktion Fritsches einen Interessenkonflikt. Wie kann Fritsche in einem Fall, bei dessen Bearbeitung er möglicherweise Fehler begangen hat oder Informationen preisgeben muss, die ihn persönlich belasten könnten, zu jeder Zeit gewährleisten, objektiv und sachlich zu bleiben?

So war das Ergebnis dann auch nicht überraschend: Anstatt die Fragen der Ausschussmitglieder befriedigend zu beantworten, hat Fritsche die Sicherheitsbürokratie verteidigt. Seine Stellungnahme kann wie folgt zusammengefasst werden: „Wir sind die eigentlichen Beschützer der Demokratie. Wir handeln nach dem Prinzip der Staatssicherheit und entscheiden in Eigenverantwortung darüber, wann wir welche Information an wen weitergeben.“

Auch nach der Unterbrechung setzt Fritsche seinen belehrenden Vortrag fort. Doch auf die Frage, warum es den zuständigen Beamten, die ihren Sold aus den Steuern auch eben der Menschen erhalten, die dem NSU-Terror zum Opfer gefallen sind, nicht als erforderlich erschien, trotz vorhandener Hinweise der Spur in die Naziszene nachzugehen, wusste Fritsche keine Antwort. Obwohl er mehrmals von den Ausschussmitgliedern aufgefordert wurde, sich zur Sache und seiner Rolle zu äußern, vermied Fritsche klare Aussagen. Der Untersuchungsausschuss und damit die Öffentlichkeit konnte zum eigentlichen Thema, also wann Fritsche was über die NSU wusste und welche Informationen er an seine Vorgesetzten und Kollegen zur welcher Zeit weitergegeben hätte, nichts erfahren.

Die 34.Sitzung des NSU-Untersuchungsausschuss hat eines ganz deutlich offenbart: Es gibt in Deutschland eine finanziell und personell starke Sicherheitsbürokratie, die sich auf gleicher Augenhöhe mit den Parlamentsvertretern sieht. Ihre Angehörigen sehen sich als die eigentlichen Wächter der demokratischen Verfassungsordnung und behalten sich das Recht vor, selbst die Deutungshoheit darüber zu beanspruchen, was Staatssicherheit ist.

Angesichts dieser Zusammenhänge muss man den oben gestellten Fragen eine weitere hinzufügen: Wenn nicht das Parlament, also die Volksvertretung, die Kontrolle über die Bürokratie ausübt, wer dann?