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Politik

Die Jagd geht weiter: Ankara fordert von Berlin, Zekeriya Öz und Celal Kara zu finden

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Die türkische Regierung ist den beiden ehemaligen Staatsanwälten Zekeriya Öz und Celal Kara weiterhin auf den Fersen. Die beiden Geflüchteten werden in Deutschland vermutet, deshalb hat sich Ankara nun ans Auswärtige Amt gewandt. Die Erfahrungen des letzten Jahres deuten jedoch nicht darauf hin, dass das allzu erfolgversprechend ist.

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Die türkische Regierung hat einem Medienbericht zufolge einen erneuten Vorstoß zur Auslieferung der zwei ehemaligen türkischen Staatsanwälte Zekeriya Öz (Bild) und Celal Kara unternommen. Die türkische Botschaft in Berlin habe das Auswärtige Amt aufgefordert, den Aufenthaltsort der beiden zu ermitteln, meldete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu Ajansı (AA) am Montagabend unter Berufung auf Diplomatenkreise.

Grundlage seien Medienberichte, wonach sich Öz und Kara derzeit in Freiburg aufhielten. Sollte sich das bewahrheiten, fordere die Türkei die sofortige Festnahme und Auslieferung der Verdächtigen. Die beiden Anwälte werden von der Regierung verdächtigt, hochrangige Mitglieder der Gülen-Bewegung zu sein. Beide waren Ende 2013 maßgeblich an Korruptionsermittlungen gegen das Umfeld des damaligen Regierungs- und heutigen Staatschefs Recep Tayyip Erdoğan beteiligt. Im August 2015 flohen sie ins Ausland, bevor sie verhaftet werden konnten.

Erdoğan droht Deutschland

Spekuliert wurde, dass sie sich über Georgien nach Deutschland absetzten. Seitdem ist der türkische Staat auf der Jagd nach ihnen. Der türkische Präsident polterte nach ihrer Flucht, man werde internationale Haftbefehle gegen die beiden erwirken und „falls Deutschland sie uns nicht ausliefert, werden wir keinen einzigen Straffälligen mehr mit meiner Unterschrift an Deutschland ausliefern. Die Türkei ist keine Bananenrepublik.“

So hatte die türkische Regierung dann auch im August 2015 bei der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation Interpol einen internationalen Haftbefehl samt Ersuchen um Festnahme oder vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung gegen Öz und Kara beantragt. Im Antrag wurde den beiden Anwälten vorgeworfen, Mitglieder der sogenannten FETÖ, also der „Fethullahistischen Terrororganisation“ zu sein, wie die türkische Regierung die Gülen-Bewegung offiziell bezeichnet.

Keine Hilfe von Interpol zu erwarten

Interpol ließ die türkische Regierung jedoch auflaufen: Eine derartige Terrororganisation sei unbekannt, ließ man Ankara wissen. Als die türkischen Behörden daraufhin ihr Anliegen bestärkten, antwortete Interpol ungewohnt harsch, dass das Ersuchen rechtlichen Kriterien nicht entspreche und man „kein politischer Erfüllungsgehilfe der Türkei“ sei.

Noch im Juli diesen Jahres, also keine zwei Wochen nach dem gescheiterten Putschversuch, hat die türkische Regierung in Deutschland offiziell die Auslieferung der beiden Beschuldigten beantragt. Aus deutschen Regierungskreisen hieß es daraufhin allerdings: „Wir haben keine Erkenntnisse, dass sich die beiden Staatsanwälte tatsächlich in Deutschland aufhalten.“

Die türkische Regierung beschuldigt den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen, Drahtzieher des Putschversuches in der Türkei Mitte Juli zu sein. Gülen bestreitet das und verweist darauf, dass die türkische Regierung bisher keinen einzigen Beweis für ihre Behauptung vorlegen konnte. (mit Material von dpa)