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Politik

Diese Abgeordnete hat als Einzige gegen die Armenien-Resolution gestimmt

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Der Bundestag hat in seltener Einigkeit fast einstimmig die Armenien-Resolution verabschiedet. Lediglich eine Enthaltung und eine Gegenstimme gab es. Wer hat gegen die Resolution gestimmt?

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Die Leipziger CDU-Abgeordnete Bettina Kudla bei der Abstimmung über die Armenien-Resolution des Bundestags
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Am Mittag hat der Bundestag die gemeinsam von CDU/CSU, SPD und Grünen eingebrachte Völkermord-Resolution mit einer „bemerkenswerten Mehrheit“ verabschiedet, wie es Bundestagspräsident Norbert Lammert ausdrückte. Lediglich eine Enthaltung und eine Gegenstimme gab es. Woher kam diese einzige Gegenstimme?

Ausgerechnet aus der Regierungspartei CDU: Die Leipziger Abgeordnete Bettina Kudla hat als Einzige gegen den Antrag gestimmt. Sie begründet das mit der offiziellen türkischen Haltung zum Thema: „Es ist nicht Aufgabe des Deutschen Bundestages, historische Bewertungen von Ereignissen in anderen Staaten vorzunehmen. Die Aufarbeitung von geschichtlichen Ereignissen obliegt dem betroffenen Staat, in diesem Fall der Republik Türkei“, schreibt Kudla in einer Erklärung, die sie gemäß § 31, Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundestages abgegeben hat. Besagter Paragraph räumt Abgeordneten das Recht ein, nach einer Abstimmung die eigene Entscheidung mündlich oder schriftlich zu begründen. Die Erklärung muss dann in das Plenarprotokoll aufgenommen werden.

Weiterhin äußert Kudla inhaltliche Bedenken, da der Entwurf „keine Angaben von Quellen wie z.B. Historikern, auf die sich die Beurteilungen des benannten Völkermordes stützen“, enthalte. Doch auch die politischen Folgen der Resolution hätten sie zu ihrer Gegenstimme bewogen: „Die politischen als auch finanziellen Folgen, die sich aus diesem Antrag ergeben, sind nicht kalkulierbar.“ Der Antrag werde die Beziehungen zur Türkei belasten und die Umsetzung des Flüchtlingspaktes, den die EU mit der Türkei geschlossen hat, erschweren, so Kudla.

Kudla wendet sich auch mit fragwürdigen Argumenten gegen die Anerkennung einer deutschen Mitschuld an den Ereignissen von 1915: „Allein aus der Kenntnis von Vorgängen“ könne nicht abgeleitet werden, dass das Deutsche Reich eine Mitschuld trage. Denn daraus, „dass die Regierung des Deutschen Reiches jeweils über den Völkermord informiert war, aber nicht einschritt“, könne „nicht zwingend eine deutsche Mitverantwortung abgeleitet werden.“ Mit einem reichlich schiefen Vergleich illustriert sie das: Auch heute sei Deutschland über Massaker in Syrien informiert. „Trotz jahrelanger diplomatischer Bemühungen und der Unterstützung von militärischen Einsätzen“ sei es jedoch nicht gelungen, diese Massaker in Syrien zu verhindern. Dass die politischen, wirtschaftlichen und vor allem militärischen Beziehungen zwischen dem Deutschen und dem Osmanischen Reich im Ersten Weltkrieg (vor allem angesichts der politischen Einwirkungsmöglichkeiten) nicht mit dem heutigen deutsch-syrischen Verhältnis vergleichbar sind, unterschlägt die dabei geflissentlich.

Die gebürtige Münchnerin Bettina Kudla sitzt seit 2009 für die Leipziger CDU im Bundestag. 2005 bis 2009 war sie Bürgermeisterin und Beigeordnete für Finanzen der Stadt Leipzig. Sie ist unter anderem Mitglied der Deutsch-Russischen, Deutsch-Israelischen und Deutsch-Zypriotischen Parlamentariergruppen.