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Wirtschaft

Dilemma: Flüchtlinge wollen arbeiten, dürfen aber nicht

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Für Asylbewerber ist die Jobsuche in Deutschland extrem schwierig. Dabei sind einige bestens ausgebildet – noch dazu in Berufen, in denen Fachkräfte gesucht werden. So sitzen Ärzte und Ingenieure untätig in Flüchtlingsheimen. Die Arbeitsagentur will das ändern. (Foto: dpa)

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Nach dem Willen der Bundesagentur für Arbeit sollten hoch qualifizierte Flüchtlinge neue Zugangswege zum Jobmarkt bekommen. Demnach sollte die „Blue Card“ zur Anwerbung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten auch gut ausgebildeten Asylbewerbern zugutekommen. Die Union zeigte sich offen für den Vorstoß. Der Arbeitgeberverband BDA rief dazu auf, generell die Hürden beim Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge abzubauen.

Akademische Fachkräfte aus dem nicht-europäischen Ausland können seit August 2012 in Deutschland die „Blue Card“ beantragen und dann mit ihrer Familie nach Deutschland ziehen. Voraussetzung sind ein fester Arbeitsvertrag, eine abgeschlossene Ausbildung und ein Mindestgehalt. In Deutschland liegt es derzeit bei 48 400 Euro.

BA-Vorstand Raimund Becker schlug vor, dies System auch für hoch qualifizierte Flüchtlinge zu öffnen. Sie sollten mit ihren Familien aus dem Asylverfahren herausgehen können und über die „Blue Card“ den Status der zugewanderten Fachkraft erlangen, sagte er der „Rheinischen Post“. Unter den Flüchtlingen befänden sich Hochqualifizierte wie Ärzte und Ingenieure, die auch über eine „Blue Card“ nach Deutschland als Arbeitskräfte einwandern könnten. „Für diese Fälle benötigen wir die Möglichkeit zum Spurwechsel.“

Bürokratie, Bürokratie, Bürokratie

Dazu gehörten bürokratische Hürden abgebaut, mahnte Becker. „Um einen solchen Antrag zu stellen, müssten sie nach deutschem Recht zunächst zurück in ihr Heimatland, um dort ein spezielles Visum zu beantragen. Wenn sie vor Krieg und Verfolgung geflüchtet sind, ist das eine absurde Vorstellung.“

Bislang ist das Asylsystem strikt von anderen Zuwanderungsoptionen getrennt. Es ist beispielsweise nicht möglich, aus einem laufenden Asylverfahren heraus ein Arbeitsvisum zu beantragen.

Auch der Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit, Klaus Zimmermann, plädierte dafür, die „Blue Card“-Regelung für Flüchtlinge zu öffnen, die bereits im Land und auf dem deutschen Arbeitsmarkt gefragt seien. Die Bestimmungen hätten sich ohnehin als zu eng erwiesen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Schließlich hätten die Behörden seit dem Inkrafttreten der Regelung 2012 nur gut 20 000 „Blue Cards“ verteilt.

Beschäftigungsverbot in den ersten drei Monaten

Der Innenexperte der Unions-Fraktion, Stephan Mayer (CSU), zeigte sich offen: „Über den Vorschlag können wir diskutieren.“ Deutschland brauche hoch qualifizierte Arbeitskräfte. „Die bürokratischen Hürden für diese Fachleute sollten möglichst niedrig sein.“

Der Arbeitgeberverband BDA forderte generell, Beschränkungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber abzubauen. Viele davon seien „politisch und wirtschaftlich nicht mehr zeitgemäß“, sagte ein BDA-Sprecher der „Welt am Sonntag“. Die gute Konjunktur biete auch für Flüchtlinge Beschäftigungsperspektiven. Viele Betriebe fänden nicht genug Lehrlinge. Der Verband forderte auch, die Frist für die sogenannte Vorrangprüfung von 15 auf 6 Monate zu verkürzen.

Für Asylbewerber gilt in den ersten drei Monaten in Deutschland ein generelles Beschäftigungsverbot. Nach Ablauf dieser Frist bleibt aber die „Vorrangprüfung“ eine große Hürde bei der Jobsuche. Dabei wird ermittelt, ob sich nicht auch ein geeigneter Bewerber mit deutschem oder EU-Pass für die jeweilige Stelle findet. Experten klagen, in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit sei es wegen der Regelung für Asylbewerber so gut wie gar nicht möglich, einen Job zu finden. (dtj/dpa)