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US-Gericht spricht Todesschützen von Diren schuldig

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Im Fall des 17-jährigen Austauschschülers Diren aus Hamburg ist ein Schuldspruch gefallen: Eine Geschworenenjury sprach den 30-jährigen Schützen Markus K. am Mittwoch in Missoula der vorsätzlichen Tötung schuldig. Nach dem Urteil brach im Gerichtssaal Jubel aus, die Mutter des Toten weinte laut. Das Strafmaß wird zwar erst am 11. Februar verkündet. Dem Angeklagten droht jetzt eine Haftstrafe zwischen 10 und 100 Jahren.

Markus K. wurde nach dem Urteil am Mittwoch in Handschellen abgeführt. Er hatte den unbewaffneten Diren am 27. April erschossen, nachdem dieser nachts in seine offene Garage eingedrungen war.

Diren gewaltsam hingerichtet

Die zwölf Geschworenen folgten der Staatsanwaltschaft, die dem Angeklagten vorwarf, Diren in eine Falle gelockt und kaltblütig hingerichtet zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf K. vor, er habe sich für die die beiden vorherigen Einbrüche rächen wollen. Er habe ein „unbewaffnetes Kind“ erschossen. Mehrere Zeugen hatten ausgesagt, dass er die Tat vorher angekündigt hat. „Er war ein Teenager, der Fehler machte, die Teenager machen. Aber er wurde gewaltsam hingerichtet“, meinte die Staatsanwaltschaft. Dagegen verwies die Verteidigung auf die „Castle Doctrine“ in Montana, die zum Schutz des eigenen Hauses auch tödliche Gewalt erlaubt. Dagegen hatte die Verteidigung auf Notwehr plädiert. K. habe nach zwei vorherigen Einbrüchen Angst gehabt.

Angehörige nehmen Urteil mit Erleichterung auf

Direns Eltern nahmen das Urteil mit Erleichterung auf. „Jeder muss seine Strafe bekommen, die er verdient“, sagte der Vater des Toten nach dem Urteil. Die Eltern hatten den gesamten gut zweiwöchigen Prozess in der Rocky-Mountain-Stadt Missoula verfolgt. Auch die Schwestern des in den USA getöteten Hamburger Austauschschülers Diren sind erleichtert über das Urteil gegen den Todesschützen. „Es ist eine Riesenerleichterung“, sagten die Geschwister Başak und Esra dem „Hamburger Abendblatt“ (Donnerstag).

An diesem Donnerstag (1800 MEZ) haben die Eltern des Toten Gelegenheit, sich vor Gericht zu äußern. Ihre Ausführungen können mit zur Festsetzung des Strafmaßes beitragen. Außerdem geht es darum, ob der Verurteilte bis zum 11. Februar unter Kaution auf freien Fuß kommen könnte. (dtj/dpa)