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Politik

Die Einzelheiten zum Doppelpass und zur Optionspflicht

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Die Einigung in der Frage der Staatsbürgerschaft hat innerhalb der Einwanderercommunity geteilte Reaktionen ausgelöst. Die einen sehen einen Fortschritt, andere werfen der SPD vor, ihr Wahlversprechen gebrochen zu haben. (Foto: dpa)

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Eine Studentin zeigt am 07.06.2013 in Mannheim (Baden-Württemberg) einen türkischen Pass (l) und einen deutschen Reisepass - dpa
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Nach langem Ringen haben Union und SPD im Streit um die doppelte Staatsbürgerschaft einen kleinen Kompromiss gefunden. Die sogenannte Optionspflicht soll fallen, wie beide Seiten am frühen Mittwochmorgen nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen mitteilten. Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, sollen sich künftig nicht mehr bis zum 23. Geburtstag zwischen dem deutschen Pass und dem ihrer Eltern entscheiden müssen. Eine generelle Zulassung der Mehrstaatigkeit ist aber nicht vorgesehen. Das heißt, später Zugewanderte sollen nicht automatisch zwei Pässe bekommen.

Die Optionspflicht gilt seit einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000: Wer in Deutschland geboren ist und ausländische Eltern hat, bekommt zwar die deutsche Staatsangehörigkeit, muss bislang aber spätestens bis zum 23. Geburtstag zwischen dem deutschen Pass und dem seiner Eltern wählen. Dies betrifft überwiegend junge Menschen mit türkischen Wurzeln. Das beträfe bis 2017 jährlich zwischen 3000 und 7000 junge Frauen und Männer – überwiegend Menschen mit türkischen Wurzeln. Bislang haben bereits 176 junge Leute wegen der Optionspflicht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Sie gehören zum Geburtsjahrgang 1990, für den die Regelung zum ersten Mal griff.

Die Regelung soll nun abgeschafft werden. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sprach von einem „sehr guten Ergebnis“.

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt betonte, für alle anderen Fälle gelte die Lockerung nicht. Für jene, die nicht in Deutschland geboren sind, sondern sich später einbürgern lassen, soll sich also nichts ändern. Das heißt, eine generelle Zulassung der Mehrstaatigkeit kommt nicht.

Einige türkische SPD-Mitglieder rufen zum „Nein“ beim Mitgliederentscheid auf

Damit bleibt die Lage unübersichtlich: Bürger aus anderen EU-Ländern und der Schweiz können neben ihren ursprünglichen Papieren auch problemlos einen deutschen Pass bekommen. Auch für Menschen aus einigen anderen Staaten geht das ohne größere Umstände, denn einige Länder entlassen ihre Bürger prinzipiell nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit. Für die große Gruppe der türkische Zuwanderer beispielsweise gilt dies aber nicht. Wer von ihnen nicht in Deutschland zur Welt gekommen und aufgewachsen ist, bekommt auch in Zukunft keine Chance auf einen Doppelpass. Es hängt also vom Herkunftsland ab, ob jemand den deutschen Pass bekommen und gleichzeitig seinen alten Pass behalten kann. Kritiker halten das für eine Diskriminierung.

Die SPD hatte neben der Abschaffung der Optionspflicht gefordert, die doppelte Staatsbürgerschaft generell zuzulassen. Die Union hatte sich lange gegen beides gewehrt, ging nun aber bei der Optionspflicht auf die Sozialdemokraten zu.

In der türkischen Community ist die Neuregelung umstritten. „Halbgar ist besser als roh“, sagen die einen. Andere beklagen, die SPD habe mit ihrer Zustimmung zur Neuregelung ein wichtiges Wahlversprechen gegenüber der Einwanderercommunity gebrochen. Einige türkische SPD-Mitglieder kündigten in sozialen Netzwerken sogar bereits an, bei der Mitgliederbefragung gegen den Koalitionsvertrag stimmen zu wollen. (dpa/dtj)