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Politik

Der Doppelpass kommt – Staatsbürgerschaftsrecht wird reformiert

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Auch wenn sie in Deutschland geboren wurden, mussten sich die Kinder von Türken bislang zwischen dem deutschen und dem türkischen Pass entscheiden. Diese Gewissensfrage fällt nun weg. Der Opposition ist das zu wenig. (Foto: cihan)

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Ein älterer Mann, mit der türkischen Flagge und der deutschen Flagge vor dem "Deutschland-Zug" - (cihan)
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Die in Deutschland geborenen Kinder von ausländischen Eltern dürfen künftig dauerhaft zwei Pässe besitzen. Mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend ein Gesetz, mit dem die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft ausgeweitet wird. Zuwanderer-Kinder können in Zukunft zwei Staatsangehörigkeiten haben, wenn sie in Deutschland geboren sind und bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre im Land gelebt oder hier sechs Jahre lang eine Schule besucht haben. In den allermeisten Fällen profitieren Kinder aus türkischen Familien von der Regelung.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD), sprach von der „wichtigsten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts seit 1999“. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht darin ein wichtiges Signal an die Betroffenen: „Ihr gehört zu Deutschland (…) nicht nur beim Public Viewing, sondern auch auf dem Amt.“ Die Opposition hält die Reform hingegen für halbherzig und fordert die komplette Abschaffung der sogenannten Optionspflicht.

Ausnahmen gab es zu Haufe

Kinder aus Zuwanderer-Familien, die in Deutschland geboren wurden, erhalten nämlich schon seit dem Jahr 2000 automatisch zwei Staatsangehörigkeiten – doch spätestens mit 23 Jahren mussten sie sich bislang entscheiden, ob sie den deutschen Pass behalten wollen oder den des Herkunftslandes ihrer Eltern. Ausnahmen gab es zwar für EU-Bürger und eine Reihe von anderen Nationalitäten, doch vor allem für die zahlreichen Deutsch-Türken war der „Doppelpass“ bislang nur bis zum 23. Geburtstag erlaubt.

Nach langem Ringen hatten sich Union und SPD darauf verständigt, diese Optionspflicht abzuschaffen – allerdings nur für jene jungen Leute, die in Deutschland aufgewachsen sind. „Es wird auch allen Unkenrufen zum Trotz in Zukunft in Deutschland keinen generellen Doppelpass geben“, betonte der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Stephan Mayer (CSU).

Dağdelen über die Union: „Ideologische Borniertheit“

Doch genau diese Einschränkung stößt bei der Opposition auf massive Kritik. „Es gibt nach unserer Verfassung keine Deutschen unterschiedlichen Rechts“, betonte der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck. Sevim Dağdelen von der Linken warf der Union vor, sie beharre aus ideologischer Borniertheit auf dem überholten Dogma der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit.

Der SPD-Innenexperte Rüdiger Veit räumte ein, seine Fraktion hätte sich auch eine generelle Hinnahme der Mehrstaatlichkeit gewünscht – die Vereinbarung mit CDU und CSU sei aber kein schlechter Kompromiss. „Aus unserer Sicht ist dieses Glas nicht halbleer, sondern deutlich mehr als halbvoll.“ Seine Parteikollegin Özoğuz ergänzte: „Genau zehn Jahre nach dem Zuwanderungsgesetz bekennt sich Deutschland zu den Kindern seiner Einwanderer.“

Die Ausweitung der doppelten Staatsbürgerschaft hatte die SPD in den Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU durchgesetzt. Im Gegenzug trugen die Sozialdemokraten die unmittelbar zuvor im Bundestag beschlossene Verschärfung des Asylrechts mit.

Hier noch mal eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Wie war die Rechtslage bisher?

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, bekommen bisher zunächst zwei Staatsangehörigkeiten: die deutsche und die ihrer Eltern. Sie müssen sich aber bis zum 23. Geburtstag für einen der beiden Pässe entscheiden. „Optionspflicht“ heißt das im Behördendeutsch. Die Regelung gilt seit dem Jahr 2000 – und rückwirkend für alle, die seit 1990 in Deutschland auf die Welt gekommen sind. Es gab aber viele Ausnahmen – für EU-Bürger und Dutzende andere Nationalitäten war der „Doppelpass“ kein Problem.

Was soll sich ändern?

Wer in Deutschland geboren und auch aufgewachsen ist, muss sich in Zukunft nicht mehr zwischen zwei Pässen entscheiden, sondern kann beide auf Dauer behalten. Die Voraussetzung: Bis zum 21. Geburtstag muss jemand mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule gegangen sein. Als Nachweis reichen auch ein deutscher Schulabschluss oder ein Ausbildungszeugnis. Liegen die Belege vor dem 21. Geburtstag nicht vor, schauen die Behörden nach dem Stichtag selbst ins Melderegister, ob die Person acht Jahre in Deutschland gemeldet war.

Was ist mit denen, die vor 1990 geboren wurden?

Sie gehen leer aus. Auch weiterhin gilt nur für Kinder aus Zuwandererfamilien, die seit 1990 in Deutschland geboren sind, dass sie mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen – neben der ihrer Eltern. Für ältere Geschwister sind zwei Pässe weiter nicht erreichbar, für die Elterngeneration auch nicht. (dpa/dtj)